05-11-2025, 19:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-11-2025, 19:06 von CherryMenthol.)
(05-11-2025, 18:33)p__ schrieb: Unterhalt wird nach dem Einkommen der letzten 12 Monate berechnet. Damit hast du ein Problem, denn in diesen Zeitraum fällt grösstenteils dein höheres Einkommen. Das Risiko vor allem beim Kindesunterhalt ist gross, dass du auch daran orientiert zahlen musst und man dir sagt, du könntest ja später eine Herabsetzung versuchen.
Die Frage ist auch, warum du reduziert hast. Hast du da keinen guten Grund, wird man dir automatisch unterstellen, du wolltest im Vorgriff auf die Trennung nur deine kommenden Unterhaltspflichten drücken und dir wird für die letzten drei Monate sogar fiktives Einkommen unterstellt. Gab es sachliche Gründe? Überlastung, gesundheitliche Probleme, Umstrukturierung im Betrieb, vertragliche Änderung, Betreuungspflichten? Was kannst du nachweisen? Gibt es sie jetzt noch? Zum Beispiel das Wechselmodell mit dem Kind?
Der Grund war eigentlich "nur" Betreuung unseres Kindes + ihren Berufseinstieg mitvorbereiten.
Ab dem 01. November war der ursprüngliche KITA Platz vorhanden und sie wollte das Kind eingewöhnen mit mir zusammen, so dass sie dann im Winter 26 wieder TZ einsteigen kann in ihren Beruf. Der Kindesunterhalt nach dem "alten" Gehalt wäre unwesentlich höher (auch ein Klacks auf einen Schlag den Mehrbetrag und die "Rückstände" zu begleichen).
Was mich wesentlich stört ist der Betreuungsunterhalt, da dieser womöglich auch den Jobeinstieg der Ex beeinflussen könnte:
Winter 26 war noch unsere gemeinsame Planung für ihren Wiedereinstieg.
Sie blutet jetzt auch gerade finanziell richtig gut aus (schätze ihre bisherigen Kosten auf mind. 15k, all-inkl. mit Anwalt, Umzug, Kaution, Miete, noch keine Kindermöbel und keine Kücheneinrichtung) und selbst die Kombi aus Kindes - & Betreuungsunterhalt würde sie am maximal auf Existenzminimum halten, aber Frauen sind z.T. extrem irrational, egal wieviele Niederlagen sie vor Gericht usw. erleiden, deshalb könnte ich mir auch vorstellen das sie den Jobeinstieg einfach um mindestens ein Jahr (in den Winter 27) verlegt.
(05-11-2025, 18:33)p__ schrieb: Es hört sich vielleicht ungut an, aber es ist sinnvoller, sich bei Betreuungsunterhaltspflicht pfänden zu lassen und so wenig zu verdienen, dass die Pfändung ins Leere geht und Schulden auflaufen. Denn das fehlende Geld ist das beste Argument für die Mutter, den Einstieg in die Stelle nicht zu verbummeln, sie wird das dann ernster nehmen. Hier springt auch keine Unterhaltsvorschusskasse ein. Die Schulden schiebst du eben noch eine Weile vor dir her.
Grundregel ist, wer nichts zahlt und nachher wenig, dem ist man dann dankbar. Wer viel zahlt und nachher normal, der wird gehasst und ausgepresst.
Eigentlich ist das die Beantwortung der obigen Frage, oder?
Gehen wir mal davon aus, dass bis Ende November nichts passiert, dann kommt's zum üblichen Geplänkel zwischen den Anwälten, dann muss das JA involviert werden, dann ist ja sowieso großer Stillstand wegen Weihnachten / Jahreswechsel / Jahresanfang.
Bis dann könnte es schon durchaus sein, dass die Ex wieder anfängt zu arbeiten, weil sie dies bereits auch (hab's mit meinen eigenen Augen gesehen) dem Arbeitgeber so mitgeteilt hat.
Spätestens ab diesem Zeitpunkt ist der Betreuungsunterhaltstitel doch sowieso hinfällig, weil ihr aktuelles Einkommen hinzugerechnet werden muss und "nur" der Kindesunterhalt übrig bleibt? (Außerdem der Rückstand des Betreuungsunterhalts, natürlich)
Ich erweitere ein bisschen das Schlachtfeld mit einer weiteren Frage:
Wenn das momentane Einkommen nicht für Betreuungsunterhalt reicht, dann auch nicht für die zu erwartenden KITA Gebühren - dann bauen sich weitere Schulden bei mir auf.
Haben diese Schulden irgendeinen nachteiligen Effekt für zukünftige Finanzierungsanfragen bei 'ner Bank (so wie ein Schufa Eintrag?)

