Gestern, 07:32
Zu erst einmal: vielen Dank an alle Beteiligte!
Um vielleicht die Vorgeschichte aufzurollen:
Bis einschließlich Spätsommer gab es nicht mal die Intention der Trennung von meiner Ex.
Die kam erst nachdem man sie erzwingen musste nach Hause zu kehren aus dem Ausland.
Mein Änderungsvertrag wurde Anfang Sommer erstellt mit Start der neuen Arbeitszeit für Spätsommer, noch vor der offiziellen Trennung durch Anwaltsschreiben (ihre Anwältin hat nachdem klar wurde, dass hier nicht die gestopfte Gans da ist, die jeder erwartet, auch in der mündlichen Verhandlung gesagt, die Trennung sei bereits im Mai erfolgt, haha)
Absicht war's gemeinsam das Kind über einen gewissen Zeitraum zu betreuen, so dass die Ex dann im Winter 27 wieder locker und einfach ins Berufsleben einsteigen kann.
Also alles vorher geplant & abgesprochen, dann kam die Trennung "dazwischen" und ich arbeite seit knapp 3 Monaten TZ.
Mit dem Geld komme ich gut klar, Mindestunterhalt reicht auch für meinen Sohn.
Ein Wiedereinstieg in das alte Vollzeitmodell wäre aber auch möglich.
Mir geht's ausschließlich nur darum, der Ex kein Stay-at-home Lifestyle zu finanzieren, sie soll wieder arbeiten gehen ab Winter 27.
So wohl als auch.
Die Lücke zwischen Mindestunterhalt und dem errechneten Kindesunterhalt, basierend auf VZ-Bezahlung, sind 70€.
Der "große" Batzen an Anspruch ist der noch nicht bezahlte Betreuungsunterhalt.
Ohne arrogant klingen zu wollen: Das Geld ist in diesem Fall nicht per se das Problem, mir geht's darum das die KM keinen faulen Lenz macht über KITA Start hinaus, weil's ihr möglich gemacht wird & das Kind aus ihrem Umfeld rauskommt für paar Stunden am Tag.
Deshalb wäre in meinem Traum-Szenario es so, dass die Sache sich noch etwas länger zieht bis ins nächste Jahr hinein (meinetwegen auch gerne mit Pfändung für Betreuungsunterhalt, außer das hat weitere Nachteile, die hier noch nicht aufgeführt wurden), bis ich weiß das die Ex wieder im Arbeitsmarkt drin ist, dann kann alles so laufen wie's Gesetz es vorsieht.
(Gestern, 02:07)Nintendo schrieb: Im anderen Thread hast du geschrieben "Ich habe nun 2x Umgang die Woche mit meinem Kind für 2h". Da ist eine Arbeitszeitreduzierung mit 50% Gehaltsreduzierung mit der Begründung Kinderbetreuung ein Jahr in der Zukunft beginnend nur schwer vermittelbar.
Sehr riskant was du da machst.
Also bevor du dich zu sehr über das finanzielle ausbluten ihrerseits freust, passe auch auf dass du nicht selber ausblutest. Schaffe die Voraussetzungen, dass du dir auch den worst-case in möglichen Verfahren noch leisten kannst. Die Bescheinigung vom Chef ist gut, aber deale gleichzheitig mündlich, dass zu zur Not direkt wieder Stunden aufstocken kannst, spätestens wenn die Ex nächstes Jahr arbeitet.
Um vielleicht die Vorgeschichte aufzurollen:
Bis einschließlich Spätsommer gab es nicht mal die Intention der Trennung von meiner Ex.
Die kam erst nachdem man sie erzwingen musste nach Hause zu kehren aus dem Ausland.
Mein Änderungsvertrag wurde Anfang Sommer erstellt mit Start der neuen Arbeitszeit für Spätsommer, noch vor der offiziellen Trennung durch Anwaltsschreiben (ihre Anwältin hat nachdem klar wurde, dass hier nicht die gestopfte Gans da ist, die jeder erwartet, auch in der mündlichen Verhandlung gesagt, die Trennung sei bereits im Mai erfolgt, haha)
Absicht war's gemeinsam das Kind über einen gewissen Zeitraum zu betreuen, so dass die Ex dann im Winter 27 wieder locker und einfach ins Berufsleben einsteigen kann.
Also alles vorher geplant & abgesprochen, dann kam die Trennung "dazwischen" und ich arbeite seit knapp 3 Monaten TZ.
Mit dem Geld komme ich gut klar, Mindestunterhalt reicht auch für meinen Sohn.
Ein Wiedereinstieg in das alte Vollzeitmodell wäre aber auch möglich.
Mir geht's ausschließlich nur darum, der Ex kein Stay-at-home Lifestyle zu finanzieren, sie soll wieder arbeiten gehen ab Winter 27.
(Gestern, 03:42)Alimen T schrieb: Fordert die Anwältin rückwirkend Betreuungsunterhalt oder Kindesunterhalt ?
So wohl als auch.
Die Lücke zwischen Mindestunterhalt und dem errechneten Kindesunterhalt, basierend auf VZ-Bezahlung, sind 70€.
Der "große" Batzen an Anspruch ist der noch nicht bezahlte Betreuungsunterhalt.
Ohne arrogant klingen zu wollen: Das Geld ist in diesem Fall nicht per se das Problem, mir geht's darum das die KM keinen faulen Lenz macht über KITA Start hinaus, weil's ihr möglich gemacht wird & das Kind aus ihrem Umfeld rauskommt für paar Stunden am Tag.
Deshalb wäre in meinem Traum-Szenario es so, dass die Sache sich noch etwas länger zieht bis ins nächste Jahr hinein (meinetwegen auch gerne mit Pfändung für Betreuungsunterhalt, außer das hat weitere Nachteile, die hier noch nicht aufgeführt wurden), bis ich weiß das die Ex wieder im Arbeitsmarkt drin ist, dann kann alles so laufen wie's Gesetz es vorsieht.

