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Uneinigkeit über Kindes- & Betreuungsunterhalt
#8
Deine Intention ist mir klar, aber trotzdem sehe die Chancen als nicht sehr hoch an.
Wird eine Einzelfallentscheidung vom Richter. 
Was sagt denn dein Anwalt zu dem Vorhaben?

(Gestern, 07:32)CherryMenthol schrieb: ihre Anwältin hat [..] auch in der mündlichen Verhandlung gesagt, die Trennung sei bereits im Mai erfolt.
Ist das irgendwo schon so protokolliert und niedergeschrieben? Oder dein Widerspruch dazu protokolliert und niedgeschrieben?

(Gestern, 07:32)CherryMenthol schrieb: Deshalb wäre in meinem Traum-Szenario es so, dass die Sache sich noch etwas länger zieht bis ins nächste Jahr hinein (meinetwegen auch gerne mit Pfändung für Betreuungsunterhalt, außer das hat weitere Nachteile, die hier noch nicht aufgeführt wurden), bis ich weiß das die Ex wieder im Arbeitsmarkt drin ist, dann kann alles so laufen wie's Gesetz es vorsieht.

Wäre das Traum-Szenario nicht eine schnelle Klärung? Stell dir vor das zieht sich ein Jahr und du darfst trotzdem die volle Summe nachzahlen.

Noch ein Nachtrag:
Deine Ex ist Beamtin. Beamte bekommen einen satten Zuschlag für ein Kind auch in Teilzeit, wodurch sich arbeiten richtig lohnt. Den Kinderzuschlag bekommt sie meines Wissens nach als Bonus obendrauf und reduziert nichtmal deinen Betreuungsunterhalt und schon garnicht den Kindesunterhalt. Vielleicht kannst du sie damit etwas mehr motivieren.
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RE: Uneinigkeit über Kindes- & Betreuungsunterhalt - von Nintendo - Gestern, 15:55

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