Gestern, 18:09
Just my 5 Cents.
1. Nein. Schufa-Einträge gibt es nicht. Zumindest habe ich das noch nie bei Unterhaltssachen/Schulden gesehen. Der Schufa-Eintrag käme erst dann, wenn ein Gerichtsvollzieher aufkreuzt, der die Vermögenslosigkeit feststellt, bzw. die Forderung nicht beitreiben kann. Unterhaltsschulden - wenn sie tituliert sind - werden meist über Lohn- und Gehaltspfändungen beigetrieben oder/und über Kontenpfändung. Dies wird der Bank naturgemäß auch ohne Schufa-Eintrag bekannt. Dein Score ist dann dahin.
2. Also ich würde das Ganze so lange es geht heraus ziehen. Du scheinst noch keinen Winkeladvokaten beauftragt zu haben? Du schreibst, dass sie als Beamtin in irgendeiner Form alsbald (eigentlich) anfangen wollte zu arbeiten und bis jetzt schon viel Geld gelatzt hat, um dir auf´s Dach zu steigen. Nein, es ist nicht immer richtig, dass "Niederlagen" (noch hatte sie keine, aber Kosten) diese Exen immer zum weiter machen bewegen. Das passiert bei einem gewissen Klientel. Bei einem anderen nicht. Beamte gehören zum Letzteren. Sie sind grundsätzlich relativ faul mit Tendenz zu sehr faul. Dazu geizig und hassen es, Geld zu verlieren und Reputation gefährdet zu sehen. Niederlagen hassen se auch. Das passt nicht in ihr Selbstverständnis, etwas Besonderes zu sein.
3. Ja, grundsätzlich wird Unterhalt im Durchschnitt der letzten 12 Monate berechnet und ja, Dir kann alles Unbill passieren, welches oben beschrieben wurde. Aber, es wird auch oft Unterhalt dann anders bemessen, wenn die Zukunftsprognose eine andere ist, als die Durchschnittsberechnung der letzten 12 Monate. Ich hatte hier einen ähnlichen Fall. Jugendamt legt die letzten 12 Monate zu Grunde und will ab Trennung Mindestunterhalt. Vor der Trennung ging aber der Vater in Elternzeit, reduzierte seinen Job auf 50% , wobei der Arbeitgeber klar belegte, dass er ihn ab Zeitpunkt X erst wieder zu 80% und dann ab Zeitpunkt X wieder zu 100% anstellen werden. Das JA verneinte und verwies schlicht auf die Erwerbsobliegenheit zu 100% und auf fiktive Einkünfte. So rechnete man ihm Nachzahlungen aus. Ich habe dann dem JA geschrieben. Die war motzig, aber hat verloren.
Das Grundproblem bei dir ist, die evtl. alsbald beschlossenen rückwirkenden Schulden. Deine Chance liegt also nur dort, sehr genau (!) darzulegen, wann sich welche Umstände ergeben haben, die Deine derzeitige TZ schlüssig werden lassen. Dann evtl. auch durch Bestätigung deines Arbeitgebers darzulegen, dass Du ab einem Zeitpunkt X zur Vollzeit zurück kehren kannst, dir also die Möglichkeit dazu gegeben wird. Ob man dich einfach in Richtung einer neuen Arbeitsstelle versucht zu verweisen, liegt auch am Richter.
Ich behaupte, dass wenn Du in der Lage bist, das Ganze zu ziehen, die Ex dann wieder in Arbeit ist. Beamte können nämlich auch schlecht mit Druck umgehen und den hat sie offensichtlich finanziell. Dann könnte BU für die Zukunft obsolet sein. Bezüglich der Vergangenheit, also ab Trennungszeitpunkt, musst Du gut argumentieren. Und hier kommt wieder der Moment, wo der Frosch ins Wasser rennt:
Unterhaltssachen sind Anwaltspflicht (vor Gericht). Hier nun einen Advokaten zu finden, der sich die Mühe macht, wenigstens im Versuch das Ding vom Eis zu ziehen, ist die nächste anspruchsvolle Aufgabe.
1. Nein. Schufa-Einträge gibt es nicht. Zumindest habe ich das noch nie bei Unterhaltssachen/Schulden gesehen. Der Schufa-Eintrag käme erst dann, wenn ein Gerichtsvollzieher aufkreuzt, der die Vermögenslosigkeit feststellt, bzw. die Forderung nicht beitreiben kann. Unterhaltsschulden - wenn sie tituliert sind - werden meist über Lohn- und Gehaltspfändungen beigetrieben oder/und über Kontenpfändung. Dies wird der Bank naturgemäß auch ohne Schufa-Eintrag bekannt. Dein Score ist dann dahin.
2. Also ich würde das Ganze so lange es geht heraus ziehen. Du scheinst noch keinen Winkeladvokaten beauftragt zu haben? Du schreibst, dass sie als Beamtin in irgendeiner Form alsbald (eigentlich) anfangen wollte zu arbeiten und bis jetzt schon viel Geld gelatzt hat, um dir auf´s Dach zu steigen. Nein, es ist nicht immer richtig, dass "Niederlagen" (noch hatte sie keine, aber Kosten) diese Exen immer zum weiter machen bewegen. Das passiert bei einem gewissen Klientel. Bei einem anderen nicht. Beamte gehören zum Letzteren. Sie sind grundsätzlich relativ faul mit Tendenz zu sehr faul. Dazu geizig und hassen es, Geld zu verlieren und Reputation gefährdet zu sehen. Niederlagen hassen se auch. Das passt nicht in ihr Selbstverständnis, etwas Besonderes zu sein.
3. Ja, grundsätzlich wird Unterhalt im Durchschnitt der letzten 12 Monate berechnet und ja, Dir kann alles Unbill passieren, welches oben beschrieben wurde. Aber, es wird auch oft Unterhalt dann anders bemessen, wenn die Zukunftsprognose eine andere ist, als die Durchschnittsberechnung der letzten 12 Monate. Ich hatte hier einen ähnlichen Fall. Jugendamt legt die letzten 12 Monate zu Grunde und will ab Trennung Mindestunterhalt. Vor der Trennung ging aber der Vater in Elternzeit, reduzierte seinen Job auf 50% , wobei der Arbeitgeber klar belegte, dass er ihn ab Zeitpunkt X erst wieder zu 80% und dann ab Zeitpunkt X wieder zu 100% anstellen werden. Das JA verneinte und verwies schlicht auf die Erwerbsobliegenheit zu 100% und auf fiktive Einkünfte. So rechnete man ihm Nachzahlungen aus. Ich habe dann dem JA geschrieben. Die war motzig, aber hat verloren.
Das Grundproblem bei dir ist, die evtl. alsbald beschlossenen rückwirkenden Schulden. Deine Chance liegt also nur dort, sehr genau (!) darzulegen, wann sich welche Umstände ergeben haben, die Deine derzeitige TZ schlüssig werden lassen. Dann evtl. auch durch Bestätigung deines Arbeitgebers darzulegen, dass Du ab einem Zeitpunkt X zur Vollzeit zurück kehren kannst, dir also die Möglichkeit dazu gegeben wird. Ob man dich einfach in Richtung einer neuen Arbeitsstelle versucht zu verweisen, liegt auch am Richter.
Ich behaupte, dass wenn Du in der Lage bist, das Ganze zu ziehen, die Ex dann wieder in Arbeit ist. Beamte können nämlich auch schlecht mit Druck umgehen und den hat sie offensichtlich finanziell. Dann könnte BU für die Zukunft obsolet sein. Bezüglich der Vergangenheit, also ab Trennungszeitpunkt, musst Du gut argumentieren. Und hier kommt wieder der Moment, wo der Frosch ins Wasser rennt:
Unterhaltssachen sind Anwaltspflicht (vor Gericht). Hier nun einen Advokaten zu finden, der sich die Mühe macht, wenigstens im Versuch das Ding vom Eis zu ziehen, ist die nächste anspruchsvolle Aufgabe.

