Gestern, 11:02
Hi,
wenn Dich Deine Exfrau schwer verletzt hätte und entsprechend strafrechtlich verurteilt worden wäre, dann könntest Du eine Klage wagen. Aber das sehe ich hier nicht. Den Gesetzgeber interessiert nicht, warum und wieso eine Beziehung wie gestaltet wird - gottseidank. Er weiß nur, wie lange ihr verheiratet wart und wann der Scheidungsantrag gestellt wurde. Mehr nicht, und danach wird ausgeglichen. Wer soll denn das auseinanderdröseln warum wer wie halbtags oder zu welchem Anteil wie arbeitet. Die Gerichtsverhandlung würde ich gerne besuchen...
wenn Dich Deine Exfrau schwer verletzt hätte und entsprechend strafrechtlich verurteilt worden wäre, dann könntest Du eine Klage wagen. Aber das sehe ich hier nicht. Den Gesetzgeber interessiert nicht, warum und wieso eine Beziehung wie gestaltet wird - gottseidank. Er weiß nur, wie lange ihr verheiratet wart und wann der Scheidungsantrag gestellt wurde. Mehr nicht, und danach wird ausgeglichen. Wer soll denn das auseinanderdröseln warum wer wie halbtags oder zu welchem Anteil wie arbeitet. Die Gerichtsverhandlung würde ich gerne besuchen...

