Vor 4 Stunden
Also zu 1.
Zu einer Pfändung kann es erst kommen, wenn z.B. durch einen gerichtlichen Beschluss oder eben z.B. durch eine vorher unterschriebene Titulierung/Urkunde beim Jugendamt ein vollstreckbarer Titel besteht und ein Rückstand entstanden ist. Das Letztere (JA) spielt ja hier keine Rolle.
Auch eine solche Pfändungsmaßnahme erscheint nicht in der Schufa. Meldungen an die Schufa ergehen i.d.R. nur durch Wirtschaftsunternehmen oder durch eine Eintragung in das Schuldnerregister des Amtsgerichts, wenn Vermögenslosigkeit erklärt werden musste.
Läge also nun eine Pfändung vor - was in weiter Ferne ist - dann wüsste eine andere Bank erst einmal davon nichts. Aber sie bekommt es aufgrund zweier Dinge heraus:
1. Bankanfrage bei Deiner Hausbank (ob das generell noch so gemacht wird, weiß ich nicht)
2. Durch die Vorlage deiner Gehaltsbescheinigungen. Denn da steht eine Gehaltspfändung natürlich drauf.
2.
Man muss immer schauen, vom wem die Drohgebärden kommen und nicht nach der Drohung an sich. Wenn ich dich bedrohe, geht dir das z.B. am Popo vorbei ,-)
Hier droht der gegnerische Anwalt. Da sind die gut drin. Natürlich droht der. Der will ja was erreichen. Aber Anwälte können und dürfen so ziemlich alles schreiben. Das uns morgen zwei Sonnen am Himmel erscheinen, Du ein Unhold bist und die Russen demnächst kommen. Und da alle drei aufgeführten Punkte Schwachsinn sind, kannst du bei den Drohungen i.S. Unterhalt zwar nicht ganz sorglos sein, aber am Ende entscheiden eben andere ,-)
Zu einer Pfändung kann es erst kommen, wenn z.B. durch einen gerichtlichen Beschluss oder eben z.B. durch eine vorher unterschriebene Titulierung/Urkunde beim Jugendamt ein vollstreckbarer Titel besteht und ein Rückstand entstanden ist. Das Letztere (JA) spielt ja hier keine Rolle.
Auch eine solche Pfändungsmaßnahme erscheint nicht in der Schufa. Meldungen an die Schufa ergehen i.d.R. nur durch Wirtschaftsunternehmen oder durch eine Eintragung in das Schuldnerregister des Amtsgerichts, wenn Vermögenslosigkeit erklärt werden musste.
Läge also nun eine Pfändung vor - was in weiter Ferne ist - dann wüsste eine andere Bank erst einmal davon nichts. Aber sie bekommt es aufgrund zweier Dinge heraus:
1. Bankanfrage bei Deiner Hausbank (ob das generell noch so gemacht wird, weiß ich nicht)
2. Durch die Vorlage deiner Gehaltsbescheinigungen. Denn da steht eine Gehaltspfändung natürlich drauf.
2.
Man muss immer schauen, vom wem die Drohgebärden kommen und nicht nach der Drohung an sich. Wenn ich dich bedrohe, geht dir das z.B. am Popo vorbei ,-)
Hier droht der gegnerische Anwalt. Da sind die gut drin. Natürlich droht der. Der will ja was erreichen. Aber Anwälte können und dürfen so ziemlich alles schreiben. Das uns morgen zwei Sonnen am Himmel erscheinen, Du ein Unhold bist und die Russen demnächst kommen. Und da alle drei aufgeführten Punkte Schwachsinn sind, kannst du bei den Drohungen i.S. Unterhalt zwar nicht ganz sorglos sein, aber am Ende entscheiden eben andere ,-)

