Vor 2 Stunden
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 2 Stunden von CherryMenthol.)
(Vor 4 Stunden)Nappo schrieb: Also zu 1.
Zu einer Pfändung kann es erst kommen, wenn z.B. durch einen gerichtlichen Beschluss oder eben z.B. durch eine vorher unterschriebene Titulierung/Urkunde beim Jugendamt ein vollstreckbarer Titel besteht und ein Rückstand entstanden ist. Das Letztere (JA) spielt ja hier keine Rolle.
Auch eine solche Pfändungsmaßnahme erscheint nicht in der Schufa. Meldungen an die Schufa ergehen i.d.R. nur durch Wirtschaftsunternehmen oder durch eine Eintragung in das Schuldnerregister des Amtsgerichts, wenn Vermögenslosigkeit erklärt werden musste.
Läge also nun eine Pfändung vor - was in weiter Ferne ist - dann wüsste eine andere Bank erst einmal davon nichts. Aber sie bekommt es aufgrund zweier Dinge heraus:
- Bankanfrage bei Deiner Hausbank (ob das generell noch so gemacht wird, weiß ich nicht)
- Durch die Vorlage deiner Gehaltsbescheinigungen. Denn da steht eine Gehaltspfändung natürlich drauf.
Das hört sich ja jetzt alles viel weniger bedrohlich an als zu erst gedacht.
Ohne meine Unterschrift beim Jugendamt entsteht kein Titel, der rechtsverbindlich mich dazu verpflichtet KU + BU zu zahlen?
Erst dann kann die gegnerische Seite ein Gerichtsverfahren anstrengen, dass zu einem Unterhaltstitel führt, der auch ohne meine Unterschrift gültig ist?
(meine Quelle hierzu: https://www.unterhalt.com/aktuelles/unte...eiben.html)
Konkret bedeutet das:
So bald mein Anwalt zurück kommt, lehnt er das ab.
Die Zahlung für BU kann nicht geleistet werden, da Einkommen zu niedrig (mit Aussicht auf VZ Arbeit im Frühjahr, aufgrund der Gegebenheiten im Job)
Die Gegenseite strengt vielleicht eine Unterhaltsklage ein, die dann auch paar Monate dauert.
Die Ex bleibt derweil bis zu ihrem Berufseintritt auf dem Trockenen (abgesehen von den absolut berechtigten KU)
a) Irgendwann kommt's zum Gerichtsverfahren, es wird entschieden, dass die Ansprüche gerechtfertigt waren & ein Titel ohne meine Unterschrift entsteht = ich zahle den Rückstand.
b) Irgendwann kommt's zum Gerichtsverfahren, es wird entschieden, dass die Ansprüche ungerechtfertigt waren = alles bleibt beim Alten.
So lange ich den Rückstand zahle usw., entsteht auch kein Pfändungsanspruch, der etwaige negative Auswirkung auf mich hat.
Also, ich habe eventuell etwas Stress (mehr eine Frage der Geisteshaltung als des tatsächlichen Stress) + paar Anwalts- & Gerichtskosten, im schlimmsten Fall?
(Vor 4 Stunden)Nappo schrieb: Man muss immer schauen, vom wem die Drohgebärden kommen und nicht nach der Drohung an sich. Wenn ich dich bedrohe, geht dir das z.B. am Popo vorbei ,-)
Hier droht der gegnerische Anwalt. Da sind die gut drin. Natürlich droht der. Der will ja was erreichen. Aber Anwälte können und dürfen so ziemlich alles schreiben. Das uns morgen zwei Sonnen am Himmel erscheinen, Du ein Unhold bist und die Russen demnächst kommen. Und da alle drei aufgeführten Punkte Schwachsinn sind, kannst du bei den Drohungen i.S. Unterhalt zwar nicht ganz sorglos sein, aber am Ende entscheiden eben andere ,-)
Okay, also übliches Vortäuschen einer Gefahr.
(Vor 3 Stunden)p__ schrieb: Die Mutter hält vermutlich zu ihr und erzählt, was die Tochter hören will. Hast du eigene Nachweise, dass sie weg ist?
Sie erwähnte in ihrer EV und/oder dem Schriftsatz, dass sie zu ihrer Mutter gezogen ist & das sie plant wieder zu mir in die Nähe zu ziehen (was letzte Woche erfolgt ist)

