Gestern, 02:14
Ok, wie alt sind die Beteiligten?
Ich finde den Versorungsausgleich zum Renteneintritt komisch, oder waren die schon im Rentenalter? Warum nicht ab Einrichtung der Scheidung?
Das Thema Vasektomie spielt keine Rolle.
Warum, wie und mit welcher Absprachen eine Vasektomie durchgeführt wurde ist unerheblich.
Wie p__ schon sagte wäre das einzige die grobe Unbilligkeit mit dem unehelichen Kind in Kombination mit der Anfechtung der Vaterschaft. Ausgang ungewiss.
Vielleicht könnt aber die Ex-Frau aber für den Mann aufkommen, jetzt wo er GdB 50% ist.
Ich finde den Versorungsausgleich zum Renteneintritt komisch, oder waren die schon im Rentenalter? Warum nicht ab Einrichtung der Scheidung?
Das Thema Vasektomie spielt keine Rolle.
Warum, wie und mit welcher Absprachen eine Vasektomie durchgeführt wurde ist unerheblich.
Wie p__ schon sagte wäre das einzige die grobe Unbilligkeit mit dem unehelichen Kind in Kombination mit der Anfechtung der Vaterschaft. Ausgang ungewiss.
Vielleicht könnt aber die Ex-Frau aber für den Mann aufkommen, jetzt wo er GdB 50% ist.

