Gestern, 07:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 08:00 von CherryMenthol.)
(Gestern, 01:51)Nintendo schrieb: Auweia, Nein! Du kannst doch nicht den Schriftsatz und EV in einen Topf schmeißen.
Entweder es steht in der EV drin oder nicht. Prüfe das! Auf diese Frage gibt es nur ein ja oder nein als Antwort. Und wenn ja eine konkrete Zahl.
Wenn es nur im Schriftsatz steht hat es keine Relevanz und sie kann jederzeit etwas anders behaupten, siehe unten.
Fragen:
Hast du im esten Verfahren eine EV abgegeben? Wenn ja, was hast du in deiner EV als Trennungsdatum niedergeschrieben?
Was hat deine Anwältin als Trennungsdatum in den sonstigen Schriftstücken genannt?
Unabhängig davon wäre aber ein Indiz der Trennung das Datum des vorherigen Rechtssteites.
Danke für den Hinweis. Ich habe jetzt nochmal alles durchgeschaut.
Zum besseren Verständnis: Sie war im Urlaub, hat diesen ohne mein Einverständnis extrem verlängert ohne Nennung einer Rückkehr, bis ich mit anwaltlicher Forderung sie zur Rückkehr "zwingen" musste, ab diesem Zeitpunkt ist sie NICHT nach Hause gekommen, sondern bei ihrer Mutter abgestiegen.
In ihrer EV steht kein Trennungsdatum.
In meiner EV erwähne ich, dass sie sich von mir getrennt hat (aber kein Datum, sondern nur im Kontext ihrer "Rückkehr" zu ihrer Mutter)
(Gestern, 01:51)Nintendo schrieb: Auch zu berücksichtigen ist:
Das klingt schon ultimativ nach einer Trennung zum Zeitpunkt wo sie zur ihrer Mutter musste, weil sie es mir dir als ultimativ bösem Mann nicht mehr aushalten konnte. Aber die Trennung war schon zwei Monate vorher im Mai. Du bist von Tag zu Tag aggressiver geworden, sodass sie keine ander Wahl hatte als zur Mutter zu rennen. Mein Gott war das schrecklich, aber sie musste das Kind schützen.
Ich muss hier einmal die Timeline korrigieren:
Mai bis fast August: ausgedehnter, in dieser Länge unabgestimmter Urlaub mit dem Kind
Ende Juli: Schreiben von meinem Anwalt mit Aufforderung der Rückkehr, sonst HKÜ Verfahren
Ende Juli/Anfang August: Rückkehr (wann genau, unbekannt, nirgends erwähnt) zu ihrer Mutter
Zweite Woche August: Schreiben von ihrer Anwältin mit der Info das ihre Mandatin sich trennen wird.
(Gestern, 01:51)Nintendo schrieb: Zumindest könnte man es so darstellen.
Es gibt zwei super simple Fragen:
- Datum Unterschrift Arbeitszeitreduzierung?
- Datum Auszug zur Mutter?
Wieviel Zeit liegt dazwischen?
Unterschrift des ÄV zur Reduzierung: Ende Juni
Auszug zur Mutter: Anfang August
(Gestern, 01:51)Nintendo schrieb: Noch etwas: Du kannst es nicht aussitzen. Es zählt der Tag ab dem Betreungsunterhalt gefordert wurde, egal wie lange das Verfahren dauert. Ist alles nachzuzahlen. Wenn sie das weiß und Geld zur Überbrückung von ihrer Familie bekommt wird sie das nicht motivieren zu arbeiten. Vieleicht sogar gegenteilig.
Nachzahlen, auch des aufgestauten Betreuungsunterhalts, ist wirklich kein Problem (wenn es sein muss)
Ihre Familie kann sie finanziell nicht unterstützen, der Geldfluss lief normalerweise in die andere Richtung, deswegen wahrscheinlich auch der Feuereifer hier schnell Linderung herzustellen. Meine Ex muss grade enorme Ausgaben stemmen ohne Einkommen.

