Gestern, 13:20
(Gestern, 11:22)Nintendo schrieb: Wirkt auf mich eindeutig so, dass sie sich vor deiner Unterschrift von dir getrennt hat.
Ist natürlich Spielraum für Interpretation, aber die eindeutige Trennung wurde meiner Meinung nach, auch schriftlich belegt, im August durchgezogen.
Die gegnerische Seite nimmt in ihrer Neuberechnung auch den Monat August als Start-Datum (die Unterhaltsrückstände für die Monate August bis November 2025)
Ich merke im Familienrecht befindet man sich im juristischen Fantasie-Land Deutschlands, aber wenn mehrfach deutlich in Schrift und Wort August als Startzeitpunkt gewählt wird, dann kann nicht aus einer Laune heraus es mündlich mal auf Mai zurück datiert werden, oder?
Gerne mich eines besseren belehren.
Danke & Gruß

