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Uneinigkeit über Kindes- & Betreuungsunterhalt
#21
(Gestern, 13:20)CherryMenthol schrieb: Ist natürlich Spielraum für Interpretation, aber die eindeutige Trennung wurde meiner Meinung nach, auch schriftlich belegt, im August durchgezogen.
Die gegnerische Seite nimmt in ihrer Neuberechnung auch den Monat August als Start-Datum (die Unterhaltsrückstände für die Monate August bis November 2025
Was heißt denn "Neuberechnung"? Gab es vorher schon etwas errechnetes?
Das Trennungsdatum kann durchaus früher sein als der Zeitraum, ab dem Unterhalt gefordert wird. Wenn sie schlichtweg nicht wusste, wie das alles funktioniert und erst im August das erste mal bei einem Anwalt war, dann kann sie auch erst ab August etwas fordern. Das Trennungsdatum kann dadurch sehrwohl früher sein. 

Und du kannst mir doch nicht erklären, dass du sie mit einem Gerichtsverfahren zurückzwingen musstest während ihr ihr noch zusammen wart. Welches Datum trägt dann hierzu das erste Schriftstück?
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RE: Uneinigkeit über Kindes- & Betreuungsunterhalt - von Nintendo - Gestern, 20:14

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