16-09-2009, 19:43
Sie hat in einem der Verfahren einmal behauptet, dass ihre Mutter in Nigeria in Steinhäusern gehobenen Standards lebt und keinesfalls unterstützungsbedürftig ist - das gibt mir Hoffnung.
Der zweite Punkt ist, dass es in der Schweiz keine Grosselternunterhaltspflicht gibt. Ich vermute, dass sie nach DLand übersiedeln müsste. Und damit wären die finanziellen Konsequenzen schon auf ein erträgliches Niveau abgemildert.
Der zweite Punkt ist, dass es in der Schweiz keine Grosselternunterhaltspflicht gibt. Ich vermute, dass sie nach DLand übersiedeln müsste. Und damit wären die finanziellen Konsequenzen schon auf ein erträgliches Niveau abgemildert.
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