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www.system-familie.de
#5
Schön, daß Peter Thiel den Insidern bekannt war.
Ich habe ihn entweder überlesen, oder er war nicht bei den Väterseiten hinterlegt.
Bei mir war es eine google-search, die die Seite aufpoppen ließ.

Warum ist der gute Mann nicht auf der tfaq-Linkliste?

Gruss,
Master Chief

PS: Wer immer noch nicht auf der genannten Seite war - hier ist noch ein kleines Leckerli über das Sorgerecht:

Zitat:Durch einen gerichtlich angeordneten Sorgerechtsentzug nach §1671 BGB werden die davon betroffenen Elternteile jedoch nicht nur in ihren Grundrechten beschnitten, sondern darüber hinaus auch noch infantilisiert. Zukünftig haben sie gegenüber ihrem Kind aber auch gegenüber dem anderen Elternteil keine wesentlichen Rechte mehr außer dem Umgangsrecht und befinden sich dadurch nur noch in der rechtlichen Stellung, die z.B. auch ein Geschwisterkind hat. Skurriler Höhepunkt wäre dann die Heirat des nun alleinsorgeberechtigte Elternteil mit einem gleichgeschlechtlichen Partner, womit dieser nach §9 Lebenspartnerschaftsgesetz ein sogenanntes "kleines Sorgerecht" erhält, und damit mehr Rechte gegenüber dem Kind hat als der leibliche Elternteil, dem nach §1671 BGB das Sorgerecht entzogen wurde. Eigenartiger Weise gibt es eine solche Regelung bei der Heirat eines gegengeschlechtlicher neuen Ehepartner nicht, damit dürfte das Lebenspartnerschaftsgesetz das einzige Gesetz in Deutschland sein, in dem heterosexuelle Menschen gegenüber homosexuellen Menschen diskriminiert werden.

Ein Entzug des Sorgerechts nach §1671 BGB ist auch deshalb unsinnig, weil das durch §1687 geregelte Gemeinsame Sorgerecht nach Trennung oder Scheidung der Eltern für den nichtbetreuenden Elternteil ohnehin schon ein Sorgerecht auf Sparflamme ist. So schreibt Luthin:

"... Wie Sie ja wissen und wie Schwab in einem grundlegenden Aufsatz in der FamRZ deutlich gemacht hat, könnte man das gemeinsame Sorgerecht neuer gesetzlicher Prägung auch ein Alleinsorgerecht mit Mitwirkungsbefugnis des anderen Elternteils in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung nennen."
Horst Luthin in: "Forum Familien- und Erbrecht", 2/1999, S. 34

Familienrechtspolitisch ist §1671 BGB letztlich ein völlig überflüssiges und für Kinder und Eltern in Trennungsfamilien wohl auch oft schädliches rechtliches Konstrukt, darüber hinaus jedoch ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für Fachkräfte wie Familienrichter, Gutachter und Anwälte, dem Zeitgeist vor der Kindschaftsrechtsreform von 1998 geschuldet. Es mag ja sein, dass in der Zeit einer prosperierenden Wirtschaft in der politischen Ära von Helmut Kohl auch im Justizbereich nach Möglichkeiten der Geldvernichtung gesucht wurde, spätestens heute ist es auch aus wirtschaftlichen Gründen unverantwortbar, überflüssige und wohl auch häufig auch für die betroffenen Eltern und Kinder schädliche juristische Prozeduren am Laufen zu halten, nur weil man sich über Jahrzehnte so schön daran gewöhnt hat und weil einige Tausend Menschen, die in diesem Bereich arbeiten, davon leben wollen.
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Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
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RE: www.system-familie.de - von p__ - 16-09-2009, 11:25
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