Gestern, 19:39
Falls §850d ZPO gemeint ist, uh, frag mal Gast1969...
Überstunden, Urlaubsgeld 50% weg, Weihnachtsgeld 75% weg. Übrig bleibt keine feste Zahl sondern "Dem Schuldner ist jedoch so viel zu belassen, als er für seinen notwendigen Unterhalt und zur Erfüllung seiner laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber den dem Gläubiger vorgehenden Berechtigten oder zur gleichmäßigen Befriedigung der dem Gläubiger gleichstehenden Berechtigten bedarf"
Überstunden, Urlaubsgeld 50% weg, Weihnachtsgeld 75% weg. Übrig bleibt keine feste Zahl sondern "Dem Schuldner ist jedoch so viel zu belassen, als er für seinen notwendigen Unterhalt und zur Erfüllung seiner laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber den dem Gläubiger vorgehenden Berechtigten oder zur gleichmäßigen Befriedigung der dem Gläubiger gleichstehenden Berechtigten bedarf"
