Gestern, 22:00
Visionen hattest du zweifellos. Hättste dich bloss an den Rat von Helmut Schmidt gehalten: "Wer Visionen hat, sollte zum Arzt gehen" :-)
Das vorige Protokoll bringt nicht viel. Du hängst wie Jeder noch zu stark an der Berechenbarkeit von Gerichtsterminen. Das ist aber nicht berechenbar. Der Richter wird jedoch ganz stark Richtung Vergleich gehen, weil er dann keine Begründung schreiben muss. Vielleicht bringt er euch auch noch in irgendwelche Schleifen hinein, Gesprächstermine, Provisorien, Hauptsache ihr verlasst den Saat. Man quasselt sich da auch oft gerne seitwärts weg. Drucke dir drei deiner Kernpunkte in Grosschrift aus und lege sie vor dich hin, um nicht abzukommen.
Zu jeder Umgangsregelung gehört auch ein Verfahren bei Krankheit und Absagen. In besseren Vorlagen ist das drin. Klar kannst du das fordern. Tu das aber nicht erst im Saal, das gehört in den Antrag. Antrag selbst kurz und knapp, im Anhang die Umgangsregelung von bis.
Grosseltern sind theoretisch unabhängig von dir zum Kontakt mit dem Kind berechtigt, in der Praxis ist nichts durchsetzbar. Sekundär. WENN du Umgang hast, wird man sagen, die Grosseltern können dann ja auch da sein und jeden Antrag ablehnen.
Das vorige Protokoll bringt nicht viel. Du hängst wie Jeder noch zu stark an der Berechenbarkeit von Gerichtsterminen. Das ist aber nicht berechenbar. Der Richter wird jedoch ganz stark Richtung Vergleich gehen, weil er dann keine Begründung schreiben muss. Vielleicht bringt er euch auch noch in irgendwelche Schleifen hinein, Gesprächstermine, Provisorien, Hauptsache ihr verlasst den Saat. Man quasselt sich da auch oft gerne seitwärts weg. Drucke dir drei deiner Kernpunkte in Grosschrift aus und lege sie vor dich hin, um nicht abzukommen.
Zu jeder Umgangsregelung gehört auch ein Verfahren bei Krankheit und Absagen. In besseren Vorlagen ist das drin. Klar kannst du das fordern. Tu das aber nicht erst im Saal, das gehört in den Antrag. Antrag selbst kurz und knapp, im Anhang die Umgangsregelung von bis.
Grosseltern sind theoretisch unabhängig von dir zum Kontakt mit dem Kind berechtigt, in der Praxis ist nichts durchsetzbar. Sekundär. WENN du Umgang hast, wird man sagen, die Grosseltern können dann ja auch da sein und jeden Antrag ablehnen.
