Gestern, 22:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 22:51 von NurErzeuger.)
Sehr geehrter Achtsamlernen,
obiger Antrag zielt darauf ab, einen stabilen, regelmäßigen und fairen Umgang mit Ihrer Tochter festzulegen, der ihr Wohl in den Mittelpunkt stellt. Er schafft klare Strukturen, damit alle Beteiligten wissen, wann die gemeinsame Zeit stattfindet.
1. Die wöchentliche Basis
Zwei feste Umgänge pro Woche (je 5 Stunden):
1. Umgang: Jeden [Wochentag, z.B. Dienstag] von [Uhrzeit, z.B. 15:00 Uhr] bis [Uhrzeit, z.B. 20:00 Uhr].
2. Umgang: Jeden [Wochentag, z.B. Donnerstag] von [Uhrzeit, z.B. 15:00 Uhr] bis [Uhrzeit, z.B. 20:00 Uhr].
Ziel: Maximale Kontinuität und Präsenz im Alltag der Tochter.
2. Die Übernachtungsregelung
Eine Übernachtung alle 14 Tage:
Beginn: Jeden zweiten [Wochentag, z.B. Freitag] um [Uhrzeit, z.B. 15:00 Uhr].
Ende: Am folgenden [Wochentag, z.B. Samstag] um [Uhrzeit, z.B. 10:00 Uhr].
Ziel: Stärkung der Bindung durch gemeinsame Morgen- und Abendroutine.
3. Aufteilung der Besonderheiten
Die Regelungen für Ferien, Feiertage und Geburtstage haben Vorrang vor den wöchentlichen Regelungen.
A. Ferien
Regelung: Die gesamte Ferienzeit wird hälftig zwischen Ihnen und der Mutter aufgeteilt.
Wechselprinzip: Sie wechseln jährlich ab, wer die erste oder zweite Hälfte der jeweiligen Ferien (z.B. Sommer, Ostern) übernimmt.
B. Feiertage (Weihnachten/Neujahr)
Regelung: Die Feiertage vom 24.12. bis 01.01. werden in zwei Blöcke geteilt, die jährlich rotieren, um Fairness zu gewährleisten.
Block 1: 24.12. bis 26.12. (Weihnachten).
Block 2: 26.12. bis 01.01. (Silvester/Neujahr).
Ziel: Die Tochter verbringt Heiligabend und Silvester abwechselnd bei jedem Elternteil.
C. Geburtstage
Geburtstag der Tochter: Der Tag wird geteilt, damit die Tochter an ihrem Ehrentag Zeit mit beiden Elternteilen verbringen kann (die Tageshälfte wechselt jährlich).
Ihr Geburtstag und der Geburtstag der Mutter: Die Tochter verbringt den jeweiligen Geburtstag beim feiernden Elternteil.
4. Praktische Umsetzung und Vollstreckbarkeit
Übergabe: Sie holen die Tochter zu Beginn des Umgangs ab und bringen sie am Ende zur Mutter zurück. Pünktlichkeit ist hier im Sinne der Tochter sehr wichtig.
Vollstreckbarkeit: Der Antrag enthält die Klausel, dass die Regelung für vollstreckbar erklärt wird. Dies bedeutet, dass die festgelegten Zeiten und Orte juristisch verbindlich sind und deren Einhaltung im Zweifelsfall auch erzwungen werden kann, was für alle Beteiligten Rechtssicherheit schafft.
Dieser Antrag bildet die Grundlage für eine stabile und planbare Zukunft für Sie und Ihre Tochter.
Ich würde nicht länger warten. Das Ganze ist jedoch ohne Gewähr und in der Praxis tatsächlich bei einer hartnäckigen Kindsmutter ggf. nur schwer durchsetzbar. Gewisse Faktoren können jedoch positiv beitragen. E.g. wenn die Mutter erwerbstätig ist, gut verdient und selbst für Anwalts- und Gerichtskosten aufkommen muss.
Grundsätzlich muss man auch dazu sagen, dass Umgang in den meisten Fällen funktioniert, spätestens wenn das Gericht eingeschaltet wird, bekommen alle Seiten Respekt. Und es kann sich auch beruhigen, weil ja sowieso gerichtlich festgelegt und somit in Stein gemeißelt. Nur bei besonders pathologischen Konstellationen ist u.U. eine Hochstrittigkeit und Missachtung gerichtlicher Anordnungen zu befürchten.
obiger Antrag zielt darauf ab, einen stabilen, regelmäßigen und fairen Umgang mit Ihrer Tochter festzulegen, der ihr Wohl in den Mittelpunkt stellt. Er schafft klare Strukturen, damit alle Beteiligten wissen, wann die gemeinsame Zeit stattfindet.
1. Die wöchentliche Basis
Zwei feste Umgänge pro Woche (je 5 Stunden):
1. Umgang: Jeden [Wochentag, z.B. Dienstag] von [Uhrzeit, z.B. 15:00 Uhr] bis [Uhrzeit, z.B. 20:00 Uhr].
2. Umgang: Jeden [Wochentag, z.B. Donnerstag] von [Uhrzeit, z.B. 15:00 Uhr] bis [Uhrzeit, z.B. 20:00 Uhr].
Ziel: Maximale Kontinuität und Präsenz im Alltag der Tochter.
2. Die Übernachtungsregelung
Eine Übernachtung alle 14 Tage:
Beginn: Jeden zweiten [Wochentag, z.B. Freitag] um [Uhrzeit, z.B. 15:00 Uhr].
Ende: Am folgenden [Wochentag, z.B. Samstag] um [Uhrzeit, z.B. 10:00 Uhr].
Ziel: Stärkung der Bindung durch gemeinsame Morgen- und Abendroutine.
3. Aufteilung der Besonderheiten
Die Regelungen für Ferien, Feiertage und Geburtstage haben Vorrang vor den wöchentlichen Regelungen.
A. Ferien
Regelung: Die gesamte Ferienzeit wird hälftig zwischen Ihnen und der Mutter aufgeteilt.
Wechselprinzip: Sie wechseln jährlich ab, wer die erste oder zweite Hälfte der jeweiligen Ferien (z.B. Sommer, Ostern) übernimmt.
B. Feiertage (Weihnachten/Neujahr)
Regelung: Die Feiertage vom 24.12. bis 01.01. werden in zwei Blöcke geteilt, die jährlich rotieren, um Fairness zu gewährleisten.
Block 1: 24.12. bis 26.12. (Weihnachten).
Block 2: 26.12. bis 01.01. (Silvester/Neujahr).
Ziel: Die Tochter verbringt Heiligabend und Silvester abwechselnd bei jedem Elternteil.
C. Geburtstage
Geburtstag der Tochter: Der Tag wird geteilt, damit die Tochter an ihrem Ehrentag Zeit mit beiden Elternteilen verbringen kann (die Tageshälfte wechselt jährlich).
Ihr Geburtstag und der Geburtstag der Mutter: Die Tochter verbringt den jeweiligen Geburtstag beim feiernden Elternteil.
4. Praktische Umsetzung und Vollstreckbarkeit
Übergabe: Sie holen die Tochter zu Beginn des Umgangs ab und bringen sie am Ende zur Mutter zurück. Pünktlichkeit ist hier im Sinne der Tochter sehr wichtig.
Vollstreckbarkeit: Der Antrag enthält die Klausel, dass die Regelung für vollstreckbar erklärt wird. Dies bedeutet, dass die festgelegten Zeiten und Orte juristisch verbindlich sind und deren Einhaltung im Zweifelsfall auch erzwungen werden kann, was für alle Beteiligten Rechtssicherheit schafft.
Dieser Antrag bildet die Grundlage für eine stabile und planbare Zukunft für Sie und Ihre Tochter.
Ich würde nicht länger warten. Das Ganze ist jedoch ohne Gewähr und in der Praxis tatsächlich bei einer hartnäckigen Kindsmutter ggf. nur schwer durchsetzbar. Gewisse Faktoren können jedoch positiv beitragen. E.g. wenn die Mutter erwerbstätig ist, gut verdient und selbst für Anwalts- und Gerichtskosten aufkommen muss.
Grundsätzlich muss man auch dazu sagen, dass Umgang in den meisten Fällen funktioniert, spätestens wenn das Gericht eingeschaltet wird, bekommen alle Seiten Respekt. Und es kann sich auch beruhigen, weil ja sowieso gerichtlich festgelegt und somit in Stein gemeißelt. Nur bei besonders pathologischen Konstellationen ist u.U. eine Hochstrittigkeit und Missachtung gerichtlicher Anordnungen zu befürchten.

