Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Umgang - quasi Kontakabbruch nach Trennung
#33
(Vor 5 Stunden)p__ schrieb:
(Heute, 01:05)Achtsamlernen schrieb: ich hab Mitte Oktober bereits den Antrag gestellt

Spielt keine Rolle. Du kannst jederzeit, sogar noch im Gerichtssaal, Anträge ergänzen, erweitern, abändern, zurückziehen. Sollte dir dein Anwalt gesagt haben.

Danke dir für die Info, ich hätte es jetzt mal wie folgt beantragt: 

In der Familiensache
….beantrage ich


Sehr geehrte Frau Richterin,

der am 20.10.2025 gestellt Antrag wurde von der Zeit überholt und stelle den Antrag gemäß § 263 ZPO i. V. m. § 113 FamFG wie folgt neu.

Die seitdem eingetretenen Entwicklungen haben gezeigt, dass der bisherige, am 28.08.2025 gebilligte Vergleich nicht tragfähig ist. Er setzt eine verlässliche Kooperationsbasis der Eltern voraus. Diese liegt tatsächlich nicht vor, da mehrfach Umgangstermine kurzfristig abgesagt wurden, ohne dass Ersatztermine angeboten oder durchgeführt wurden und über Wochen kein Umgang stattfindet.

Zudem haben inzwischen sechs Umgänge beim Kinderschutzbund stattgefunden; alle verliefen unauffällig, stabil und ohne jede Belastung. Es besteht daher kein Anlass für begleiteten Umgang, jedoch ein dringender Bedarf an einer verbindlichen und vollstreckbaren Umgangsregelung, um weiteren Bindungsverlust zu verhindern.

Ich beantrage daher eine richterliche Entscheidung.
Eine erneute Vergleichslösung kommt aus den genannten Gründen nicht in Betracht.
Der beantragte Beschluss lautet wie folgt:

Umgangsregelung

Der Umgang zwischen mir und meiner Tochter wird wie folgt geregelt:

1. Der Vater hat das Recht auf regelmäßigen unbegleiteten Umgang
mittwochs von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
sonntags von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
2. Die Übergabe erfolgt am Wohnsitz der Mutter. Der Vater holt das Kind dort ab und bringt es dorthin zurück.
3. Der Umgang erfolgt unbegleitet.
4. Fällt ein Umgangstermin aus Gründen aus, die nicht beim Vater liegen, hat die Mutter innerhalb von zwei Wochen einen gleichwertigen Ersatztermin vorzuschlagen und zu ermöglichen.
5. Für den Fall der Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsmittel gemäß § 89 FamFG vorbehalten.
6. Die Regelung erfolgt nicht im Wege eines Vergleichs, sondern per Beschluss.

Der bisherige Umgangstitel wurde über Wochen nicht umgesetzt; in den letzten vier Monaten fanden lediglich rund 15 Stunden Kontakt statt. Dies genügt bei einem 17 Monate alten Kind nicht, um die Bindung zu erhalten. Eine zeitnahe Entscheidung ist daher zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich. Über eine Vorvorlegung des zweifach verschobenen Termins nun angesetzt zum 09.01.26 wäre dienlich.

Denkst du das passt in der Richtung?
Frage wäre halt noch ob man die Tage ggf. flexibler gestalten sollte und ob ich direkt im Antrag einen neutralen Übergabeort vorschlagen soll, da die Frau ja im Frauenhaus wohnt.
Ferner ob ich nicht 1 Tag im Monat auch mit Übernachtungen beantragen sollte, bekomme das locker hin.

Wäre sehr dankbar über Feedback und/oder Verbesserungsvorschläge.
LG
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Umgang - quasi Kontakabbruch nach Trennung - von Achtsamlernen - Vor 4 Stunden

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Aushebelung v. Auskunftspflicht u. Umgang durch Meldeauskunftssperre nach Umz Dassault 6 2.049 11-06-2025, 16:44
Letzter Beitrag: Austriake
  Wechsel in PKV der Mutter und Kinder nach Trennung / Scheidung Nintendo 2 1.242 20-11-2024, 18:45
Letzter Beitrag: Newton
  Trennung Kindsmutter, Umgang Traurigeperson 46 12.179 23-05-2024, 11:34
Letzter Beitrag: p__
  Kindesmutter will nach 13 Jahren Blockade Umgang WalterWhite 8 4.308 14-03-2024, 11:09
Letzter Beitrag: netlover

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste