Gestern, 12:23
Zunächst bist du verpflichtet, dich mit der Mutter über eine Regelung zu einigen. Dann (keine Pflicht) ein Einigungsversuch übers Jugendamt, dann Gericht.
Da ja vermutlich im nächsten Jahr die Schule beginnt, ist eine "Ferien hälftig" Regelung eine übliche, normale Sache. Da sind die Aussichten nicht schlecht, so etwas gerichtlich gebilligt bzw. beschlossen zu bekommen. Ärger gibts da am häufigsten wegen Sommerferien, wenn berufliche und private Wünsche oder Unplanbarkeiten Probleme machen.
Da ja vermutlich im nächsten Jahr die Schule beginnt, ist eine "Ferien hälftig" Regelung eine übliche, normale Sache. Da sind die Aussichten nicht schlecht, so etwas gerichtlich gebilligt bzw. beschlossen zu bekommen. Ärger gibts da am häufigsten wegen Sommerferien, wenn berufliche und private Wünsche oder Unplanbarkeiten Probleme machen.
