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Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt
#5
Tituliere sofort den Mindestunterhalt bei einem Notar. Sofort.
Selbst wenn der Richter deiner Meinung ist, dass Mindestunterhalt reicht werden sonst die Prozesskosten bei dir hängen bleiben, weil der Titel fehlt. Ohne Titel werden die Kosten so aufgeteilt, als hättest du keinen Unterhalt bezahlt, scheißt egal was du real überwiesen hat. Das ist mir genauso passiert. Also noch dieses Jahr zum Notar und den Titel erstellen lassen!

Wir hatten das Thema ja schon in einem anderen Thread. Ich denke du wirst mehr arbeiten müssen.
Aber Vollzeit ist nicht definiert. Mache doch proaktiv 32h oder so, bevor die 40h fiktiv aufgebrummt oder ausgeurteilt werden. Wobei du die Stundenzahl niemals nennen darfst. Du hasst erhöht auf Vollzeit.


(13-12-2025, 19:02)CherryMenthol schrieb: Es obliegt mir eine 100% Erwerbspflicht (Erinnerung: das Kind ist finanziell abgesichert durch Mindestunterhalt), so dass meine TZ entgegen jeder vorherigen Absprache/Inkrafttreten durch Änderungsvertrag nicht hinzunehmen sei und ich ab 01.01.2026 Vollzeit arbeiten muss. (spricht für den Realitätssinn der Anwältin, innerhalb von 18 Tagen von TZ auf VZ zu wechseln)

Je nach Arbeitsstelle ist das garkein Problem. Persönlich habe ich shconmal rückwirkend auf VZ gewechselt. Im Dezember mit massiv viel Urlaub, Dienstreisen und Feiertagen. Gehen tut das alles. Ist dein Chef auf deine Seite? Kann er ein Schreiben aufsetzten, dass eine Vollzeittätigkeit erst beispielsweise Mai wieder möglich sei, oder garnicht? 

Zur Taktik: Die Gegenseite weiß, dass das Verfahren nicht unbedingt von maximalem Erfolg gekrönt werden wird. Ich denke wenn ein Richter urteilt wird die Pflicht zur Vollzeit erst ab Datum des Urteils oder des Vergleichs ergehen, so wird anerkannt das ihr eine Vereinbarung hattet, du aber trotzdem deinen künfitgen Verpflichtungen nachkommen musst. 

Das wird alles maximal von der Tageslaune des Richters oder der Richterin abhängen.
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RE: Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt - von Nintendo - 14-12-2025, 10:17

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