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Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt
#7
zu 1) Die Frist ihr einen Titel auszustellen ist der Tag, ab dem sie eine Klage einreicht. Das kann morgen sein, das kann in 6 Wochen sein.
zu 2) Kannst du das schriftlich bekommen? Mit Unterschrift und Stempel? Am besten mit deinem Wunschdatum, wann du den Antrag auf TZ gestellt hast?
zu 3) Unterhaltsthemen werden pauschal gerne als Eilverfahren behandelt. Also in Summe vielleicht 4-6 Wochen.

(14-12-2025, 10:42)CherryMenthol schrieb: Ist zwar Küchenpsychologie-Thema, aber drehen Ex-Frauen so ab, dass die ein Fass aufmachen wegen einer 3600€ Differenz? Kann mir quasi selbst die Frage bei meiner Ex beantworten, aber mich würden noch andere Erfahrungswerte interessieren.

Ja, du würdest oder tust es gerade genauso.
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RE: Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt - von Nintendo - 14-12-2025, 12:51

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