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Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt
#14
(14-12-2025, 15:55)CherryMenthol schrieb: Also dynamisch, d.h. Stufe 1, dynamisch, für Kinder zwischen 0-5, unbefristet = 354,50€

dynamisch heißt bei minderjährigen Kindern: jeweiliger Mindestunterhalt, jeweilige Altersstufe

(14-12-2025, 15:55)CherryMenthol schrieb: Den einzigen Fallstrick hier, für mich, sehe ich hier im "unbefristeten", da ich im Forum gelesen habe, es sei für den Vater vorteilhafter den Unterhalt bis zum 18. Lebensjahr zu befristen.

Befristungswunsch kann sehr teuer werden: OLG Bamberg

(14-12-2025, 16:01)p__ schrieb: Zum Titel steht alles in der faq beim Thema Unterhalt: https://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html
Grundsätzlich ist sehr zu empfehlen, erst in der faq nachzulesen, dann sind viele Fragen schon eindeutig beantwortet.

In der FAQ fehlt die Möglichkeit der gebührenfreien Beurkundung von Kindesunterhalt in allen Amtsgerichten, siehe § 67 BeurkG.

Jugendämter dürfen das ja nur, weil es den Rechtspflegern in den Amtsgerichten damals alles zu viel wurde.  Big Grin
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RE: Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt - von PeterPP - 14-12-2025, 16:11

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