15-12-2025, 20:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-12-2025, 20:32 von Achtsamlernen.)
Hallo an alle, zunächst einmal recht herzlichen Dank an alle die mir hier geholfen haben! Sehr gut aber auch zeitgleich unschön zu wissen, dass sich wohl einige in ähnlicher Lage befinden und damit mehr oder weniger völlig unterschiedlich umgehen. Das liegt in der Natur der Sache. Die Materie ist wirklich verdammt verzwickt, man muss um hunderte Ecken denken, zeitgleich kurz- und langfristig und vergisst dabei zumal das Realität die Theorie hier sicher schlägt.
Ich habe vergangene Woche einen recht konkret abgesendet, klare Reglung vorgeschlagen, Begründung kurz und knapp. Noch bevor ich gestern die neuen Beiträge gelesen hatte dachte ich mir: macht es eigentlich wirklich Sinn, selbst wenn der aalglatt so durchgehen würde?
So eine Beziehung zu seinem Kind zu regeln fühlt sich falsch an. Andererseits fühlt es sich auch falsch an so gar nichts zutun, was faktisch bedeuten würde, dass ich meiner Frau komplett das Zepter über die Zukunft meiner Tochter in die Hand gebe. Und da siehts dann wirklich düster aus, gerade weil ich sie einfach kenne. Unsere Tochter wird schlichtweg charakterlich verunstaltet von einer Person wie meiner Frau.
Konkret hätte ich einige Fragen, ggf. hat hier ja jemand Erfahrung was das angeht, meine vorgeschlagene Reglung ist im Grunde die:
Der Umgang zwischen ... und ihrem Vater wird wie folgt geregelt:
1. Umgangszeiten
Der Vater hat das Recht auf regelmäßigen, unbegleiteten Umgang
– mittwochs von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
– samstags von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr
2. Übergabeort
Der Vater holt das Kind am Wohnort der Mutter ab und bringt es dorthin zurück. Als Übergabeort kann zum Beispiel ein
neutraler Ort in der Nähe der Mutter (z.B. Supermarkt, Kirche) vereinbart werden.
2a. Ersatzweise wird beantragt die Übergabe über eine neutrale Übergabestelle (z. B. Kinderschutzbund, Jugendamt
oder eine vergleichbare anerkannte Einrichtung) oder über eine neutrale Person abzuwickeln.
Diese dokumentiert Erscheinen, Nichterscheinen oder Verspätungen der Elternteile.
Die Dokumentation dient im Fall von Umgangsvereitelungen als Nachweis für die Vollstreckung
gemäß § 89 FamFG. Der unbegleitete Charakter des Umgangs bleibt hiervon unberührt.
3. Charakter des Umgangs
Der Umgang erfolgt unbegleitet.
4. Ausfallregelung
Fällt ein Umgangstermin aus Gründen aus, die nicht beim Vater liegen,
hat die Mutter innerhalb von zwei Wochen einen gleichwertigen Ersatztermin vorzuschlagen
und zu ermöglichen.
5. Ordnungsmittelvorbehalt
Für den Fall der Zuwiderhandlung wird die Anordnung von Ordnungsmitteln gemäß § 89
FamFG vorbehalten.
Dringende Erforderlichkeit einer Regelung in Form die eine unmittelbare Vollstreckung er-
möglicht, auch bei nicht kooperationsbereiter Mutter funktioniert, um die Kontinuität und Sta-
bilität der Vater-Kind-Bindung durch deutlich mehr wöchentliche Zeit sicherzustellen.
1. Mal angenommen ich lasse mich vor Gericht auf keinen Vergleich ein. Muss dann die Richterin per Beschluss eine Reglung finden? Oder kann die einfach gar nichts machen? Oder kann die Einfach ohne irgendwas meinen Antrag ablehnen, ohne Begründung? Muss Sie irgendeine Reglung finden? #
Welche Möglichkeiten hat man danach? Besteht Anwaltspflicht beim OLG in Umgangssachen?
2. Für den Fall, dass ich meinen Antrag generell zurückziehe: wie sieht es aus mit dem zuvor geschlossenen Vergleich?
Läuft der weiter? Verstoße ja dann gegen den. KSB Umgang 1 Stunde, das ist in jedem Fall nichts was ich wieder machen werde. Kein Grund, kein geeigneter Rahmen, es fühlt sich falsch an. Hätte das damals niemals so vereinbaren dürfen, gravierender Fehler.
Für mich ist die Lage am Ende klar, und da habe ich mich auch entschieden. Entweder ich kann für meine Tochter Vater sein, das heißt umgehend mindestens 10 Stunden wöchentlicher Kontakt oder eben gar keinen. Anders kann ich ohnehin nicht zur Erziehung beitragen, weniger als das wären reine Besuche sinnfremd sowohl für Tochter als auch mich. Gerade aktueller Zustand mit weniger als eine Stunde in der Woche ist nichts.
Danke im Voraus
Naja gut, aber im Endeffekt ists ja glasklar, zumindest bei mir. Ich trenne mich, und seit Minute 1 der Trennung sehe ich die Tochter nicht mehr. Und es wird im Grunde alles daran gesetzt das so beizubehalten. Ich denke da gehts insbesondere um Stolz und Ehre, den Ex-Partner aus dem Leben zu entfernen, zu verletzen, was weiß ich. Aber ums Kind gehts dabei nicht, also zumindest bei meiner Frau. Meine Frau weiß ganz genau wie Bindung zur Tochter ist, dass ich ein guter Vater war und bin. War das bei dir auch so? Besserwisserei spielt bei mir auch eine Rolle, das ist klar. So sind ja fast alle Mütter.
Aber im Vordergrund steht bei mir definitiv tiefe Verletztheit, Rache, Kontrolle. Kann man bei so einer Person wirklich erwarten, dass die jemals wieder die Interessen des Kindes in den Mittelpunkt rückt? Welcher Schaden wird bisher angerichtet, eine Person mit solch niederträchtigen Charaktereigenschaften soll ein Kind großziehen? Allein, ohne Hilfe, Verwandschaft oder geringsten Horizont?
Verstehe was du meinst, aber gar nichts machen fühlt sich ebenso falsch an wie handeln. Echt schwer das Ganze.
Ich habe vergangene Woche einen recht konkret abgesendet, klare Reglung vorgeschlagen, Begründung kurz und knapp. Noch bevor ich gestern die neuen Beiträge gelesen hatte dachte ich mir: macht es eigentlich wirklich Sinn, selbst wenn der aalglatt so durchgehen würde?
So eine Beziehung zu seinem Kind zu regeln fühlt sich falsch an. Andererseits fühlt es sich auch falsch an so gar nichts zutun, was faktisch bedeuten würde, dass ich meiner Frau komplett das Zepter über die Zukunft meiner Tochter in die Hand gebe. Und da siehts dann wirklich düster aus, gerade weil ich sie einfach kenne. Unsere Tochter wird schlichtweg charakterlich verunstaltet von einer Person wie meiner Frau.
Konkret hätte ich einige Fragen, ggf. hat hier ja jemand Erfahrung was das angeht, meine vorgeschlagene Reglung ist im Grunde die:
Der Umgang zwischen ... und ihrem Vater wird wie folgt geregelt:
1. Umgangszeiten
Der Vater hat das Recht auf regelmäßigen, unbegleiteten Umgang
– mittwochs von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
– samstags von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr
2. Übergabeort
Der Vater holt das Kind am Wohnort der Mutter ab und bringt es dorthin zurück. Als Übergabeort kann zum Beispiel ein
neutraler Ort in der Nähe der Mutter (z.B. Supermarkt, Kirche) vereinbart werden.
2a. Ersatzweise wird beantragt die Übergabe über eine neutrale Übergabestelle (z. B. Kinderschutzbund, Jugendamt
oder eine vergleichbare anerkannte Einrichtung) oder über eine neutrale Person abzuwickeln.
Diese dokumentiert Erscheinen, Nichterscheinen oder Verspätungen der Elternteile.
Die Dokumentation dient im Fall von Umgangsvereitelungen als Nachweis für die Vollstreckung
gemäß § 89 FamFG. Der unbegleitete Charakter des Umgangs bleibt hiervon unberührt.
3. Charakter des Umgangs
Der Umgang erfolgt unbegleitet.
4. Ausfallregelung
Fällt ein Umgangstermin aus Gründen aus, die nicht beim Vater liegen,
hat die Mutter innerhalb von zwei Wochen einen gleichwertigen Ersatztermin vorzuschlagen
und zu ermöglichen.
5. Ordnungsmittelvorbehalt
Für den Fall der Zuwiderhandlung wird die Anordnung von Ordnungsmitteln gemäß § 89
FamFG vorbehalten.
Dringende Erforderlichkeit einer Regelung in Form die eine unmittelbare Vollstreckung er-
möglicht, auch bei nicht kooperationsbereiter Mutter funktioniert, um die Kontinuität und Sta-
bilität der Vater-Kind-Bindung durch deutlich mehr wöchentliche Zeit sicherzustellen.
1. Mal angenommen ich lasse mich vor Gericht auf keinen Vergleich ein. Muss dann die Richterin per Beschluss eine Reglung finden? Oder kann die einfach gar nichts machen? Oder kann die Einfach ohne irgendwas meinen Antrag ablehnen, ohne Begründung? Muss Sie irgendeine Reglung finden? #
Welche Möglichkeiten hat man danach? Besteht Anwaltspflicht beim OLG in Umgangssachen?
2. Für den Fall, dass ich meinen Antrag generell zurückziehe: wie sieht es aus mit dem zuvor geschlossenen Vergleich?
Läuft der weiter? Verstoße ja dann gegen den. KSB Umgang 1 Stunde, das ist in jedem Fall nichts was ich wieder machen werde. Kein Grund, kein geeigneter Rahmen, es fühlt sich falsch an. Hätte das damals niemals so vereinbaren dürfen, gravierender Fehler.
Für mich ist die Lage am Ende klar, und da habe ich mich auch entschieden. Entweder ich kann für meine Tochter Vater sein, das heißt umgehend mindestens 10 Stunden wöchentlicher Kontakt oder eben gar keinen. Anders kann ich ohnehin nicht zur Erziehung beitragen, weniger als das wären reine Besuche sinnfremd sowohl für Tochter als auch mich. Gerade aktueller Zustand mit weniger als eine Stunde in der Woche ist nichts.
Danke im Voraus
(07-12-2025, 10:36)NurErzeuger schrieb: Das ist natürlich richtig. So gesehen verursacht aber jede Art des "Ich will meine Tochter sehen" weitere Spannungen und Konflikte.
Die Fragen hatte ich mir damals auch oft gestellt, wie lange soll ich warten, bis die Mutter einlenkt und mich mein Kind sehen lässt und verursache ich jetzt durch meinen Antrag weitere Probleme?
Mit solchen Frauen wird es nie ohne Konflikte ablaufen. Sie betrachten den Kindsvater als unnötigen Störenfried und sich selbst als Universum für das Kind.
Naja gut, aber im Endeffekt ists ja glasklar, zumindest bei mir. Ich trenne mich, und seit Minute 1 der Trennung sehe ich die Tochter nicht mehr. Und es wird im Grunde alles daran gesetzt das so beizubehalten. Ich denke da gehts insbesondere um Stolz und Ehre, den Ex-Partner aus dem Leben zu entfernen, zu verletzen, was weiß ich. Aber ums Kind gehts dabei nicht, also zumindest bei meiner Frau. Meine Frau weiß ganz genau wie Bindung zur Tochter ist, dass ich ein guter Vater war und bin. War das bei dir auch so? Besserwisserei spielt bei mir auch eine Rolle, das ist klar. So sind ja fast alle Mütter.
Aber im Vordergrund steht bei mir definitiv tiefe Verletztheit, Rache, Kontrolle. Kann man bei so einer Person wirklich erwarten, dass die jemals wieder die Interessen des Kindes in den Mittelpunkt rückt? Welcher Schaden wird bisher angerichtet, eine Person mit solch niederträchtigen Charaktereigenschaften soll ein Kind großziehen? Allein, ohne Hilfe, Verwandschaft oder geringsten Horizont?
Verstehe was du meinst, aber gar nichts machen fühlt sich ebenso falsch an wie handeln. Echt schwer das Ganze.

