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Frage zum Unterhalt - Ehewohnung
#2
Sieht nach häufigem Fall aus.

Für den Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) gilt: "Notwendige, angemessene Wohnkosten mindern das unterhaltsrelevante Einkommen voll". Dabei wird nicht verlangt, dass Du sofort die billigste denkbare Wohnung anmietest oder optimierst. Bei dir spricht viel ür volle Abziehbarkeit, Kündigung zunächst blockiert durch die Ehefrau, Kind hat Lebensmittelpunkt faktisch außerhalb, aber Kinderzimmer und Ausstattung bestehen fort, kein Wohnvorteil (Mietobjekt, kein Eigentum)...
Das Gericht sagt dann "Der Verpflichtete darf die bisherige Wohnung zunächst beibehalten".

Die Verlängerung des Mietvertages ändert nichts an diesen Fakten. Du konntest nicht wissen, wo die Kindesmutter wohnen wird, du wolltest umgangs- und betreuungsnah planen, der Wohnungsmarkt im Raum Stuttgart ist angespannt - das ist keine mutwillige Kostenverursachung.

Typischerweise sind 6–12 Monate nach Trennung dafür unproblematisch. Wenn objektive Gründe bestehen (Kind, Wohnmarkt, Unsicherheit), dann sind die Kosten weiter abziehbar. Du hast keinen Wohnvorteil. Den gibts nur bei Eigentum (die Gerichte und der Staat hassen Immobilienbesitzer, sehen das als eingeklemmte Hand und nutzen das, indem du schnell und gründlich ausgeraubt wirst), unentgeltlicher Nutzung oder deutlich unter Marktniveau liegender Miete.

Der bisherige Trennungsunterhalt war überhöht. Dass Du aktuell Rücklagen verbrauchst, ist kein zulässiger Dauerzustand. Unterhalt neu berechnen lassen, ggf. Herabsetzung verlangen.
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RE: Frage zum Unterhalt - Ehewohnung - von p__ - 15-12-2025, 21:28
RE: Frage zum Unterhalt - Ehewohnung - von kay - 15-12-2025, 22:56

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