15-12-2025, 21:31
(15-12-2025, 21:12)p__ schrieb: 1. Es gibt andere Möglichkeiten, Druck auf euch auszuüben, ohne einfach mal nach Antragslage zu beschliessen. Typisch ist, dass die Richter die Eltern in irgendeine Beratung schicken. Man produziert einfach Schleifen, in der Hoffnung dass der Vater erschöpft aufgibt (passiert auch häufig) oder nachgibt, keine Lust mehr hat weiterzufechten und dann doch einen Vergleich eingeht. OLG Anwaltspflicht.
2. Vergleich gilt weiter.
Zitat:Für mich ist die Lage am Ende klar, und da habe ich mich auch entschieden. Entweder ich kann für meine Tochter Vater sein, das heißt umgehend mindestens 10 Stunden wöchentlicher Kontakt oder eben gar keinen.
Dann probiere es, sei aber konsequent. Ich hatte mir auch Ziele für den Umgang gesetzt und den Aufwand dafür gedeckelt, um nicht endlos Ressourcen in Sinnlosigkeiten hineinzubuttern und zum Hampelmann zu werden. Hätte wohl auch nicht mehr funktioniert, da ich ja nie irgendeinen Juristen bezahlt habe. Ein weiteres Umgangsverfahren kannst du durchaus riskieren. Aber dann eben nichts mehr. Kein OLG, keine langwierige zusätzliche Durchsetzung unbeachteter Beschlüsse.
Hey P_zu 1:
Das hatten wir ja schon. Vergleich umfasste unter anderem Trennungsberatung, die ich nach erstem Treffen abgerochen habe. Frau hat zunächst zig Termine abgesagt, dann waren wir da. Völlig sinnfrei, geht mit der Ex nicht. Die hängt noch voll in der Ehe drinnen. Direkt nach zweitem KSB Umgang Änderungsantrag gestellt, da 1 Stunde in der Woche aufgrund fehlender Kapazitäten dort alles zerstört hatte.
Muss die Richterin also nichts beschließen, also keinen Umgang wenn ich mich zum Beispiel jeglichen Vergleichs der nicht nahezu dem entspricht was ich beantrage verweigere? Gibt es tatsächlich überhaupt irgendwelche Gründe einem Vater nicht einen Umgang zuzusprechen, insbesondere dem Kind zum Vater? Hier gehts ja um das Kind, und mit einer Stunde in der Woche - die noch regelmäßg ausfällt - da kann mans gleich lassen. Heißt die Richterin kann einfach das so weiter laufen lassen und dann wieder so ne lächerliche Beratungsempfehlung geben ohne das ein vernünftiger Kontakt zwischen Vater und Kind parallel läuft? Kann man sie nicht zu einem Beschluss zwingen und wenn der dann schlecht begründet ist Beschwerde einlegen? Wäre mal gespannt auf die Begründung...
Zu 2. Ok. Heißt wenn ich die KSB Umgänge nicht wahrnehme verstoße ich dagegen? Wir hatten vereinbart, dass die Umgänge über KSB ablaufen etc., konkreter Vergleich nochmal:
- Umgänge laufen über den KSB ab
- Bis die Umgänge stattfinden finden die Umgänge jeden Samstag 3 Stunden
- in Begleitung einer Freundin meiner Frau oder meines Bruders statt
- Gebe unangekündigte Alkoholscreenings ab und sende diese an Frau und Jugendamt
- Wir halten eine Trennungsberatung ab
Vllt mag das keiner verstehen, eine Stunde besser als nichts, aber am Ende ist nichts besser als das. KSB-Berichte sehr positiv für mich, Frau hat nach der Trennung alle Register gezogen, ich wäre ungeeignet, etc. alles widerlegt. Kanns wirklich gut...mit Herz Vater gewesen.
Heißt gesetzt dem Fall ich würde den Antrag ganz zurückziehen und hoffnungslos auf Vernunft meiner Frau warten, nicht zum KSB gehen und da absagen, verstoße ich?
Zu deiner weiteren Nachricht (verstehe leider nicht wie das mit den Zitaten bei euch funktioniert): Werde ich definitiv durchziehen, das Affentheather mit meiner Frau mache ich nicht mit. Wenn da keiner bei meiner Frau ein Machtwort spricht macht die eh weiter was die will und ich muss wegen jeder Kleinigkeit vor Gericht gehen.
Die ist so dermaßen eingefahren, die gibt nicht mal mehr Infos übers Kind oder die Tochter weiter. Habe die Machtlosigkeit da schon erkannt. Wenn ich da aber wirklich vollends aufgebe bin ich das Sorgerecht ziemlich sicher los?

