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Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt
#28
(15-12-2025, 21:16)Alimen T schrieb: Danke für den Beitrag. Wenn ich das richtig verstehe,
ist ein befristeter Titel genau so teuer, als wenn man gar keinen erstellt ?
Fast richtig. Eine Befristung kann genau so teuer werden. Nämlich wenn die Befristung vor Gericht erfolgreich angefochten wird. Siehe Streitwert im Falle des oben verlinkten Beschlusses vom OLG Bamberg. Der Vater dort hat für rein gar nichts kräftig Geld verbrannt!
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RE: Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt - von PeterPP - 15-12-2025, 21:37

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