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Frage zum Unterhalt - Ehewohnung
#3
(15-12-2025, 21:28)p__ schrieb: Sieht nach häufigem Fall aus.

Für den Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) gilt: "Notwendige, angemessene Wohnkosten mindern das unterhaltsrelevante Einkommen voll". Dabei wird nicht verlangt, dass Du sofort die billigste denkbare Wohnung anmietest oder optimierst. Bei dir spricht viel ür volle Abziehbarkeit, Kündigung zunächst blockiert durch die Ehefrau, Kind hat Lebensmittelpunkt faktisch außerhalb, aber Kinderzimmer und Ausstattung bestehen fort, kein Wohnvorteil (Mietobjekt, kein Eigentum)...
Das Gericht sagt dann "Der Verpflichtete darf die bisherige Wohnung zunächst beibehalten".

Die Verlängerung des Mietvertages ändert nichts an diesen Fakten. Du konntest nicht wissen, wo die Kindesmutter wohnen wird, du wolltest umgangs- und betreuungsnah planen, der Wohnungsmarkt im Raum Stuttgart ist angespannt - das ist keine mutwillige Kostenverursachung.

Typischerweise sind 6–12 Monate nach Trennung dafür unproblematisch. Wenn objektive Gründe bestehen (Kind, Wohnmarkt, Unsicherheit), dann sind die Kosten weiter abziehbar. Du hast keinen Wohnvorteil. Den gibts nur bei Eigentum (die Gerichte und der Staat hassen Immobilienbesitzer, sehen das als eingeklemmte Hand und nutzen das, indem du schnell und gründlich ausgeraubt wirst), unentgeltlicher Nutzung oder deutlich unter Marktniveau liegender Miete.

Der bisherige Trennungsunterhalt war überhöht. Dass Du aktuell Rücklagen verbrauchst, ist kein zulässiger Dauerzustand. Unterhalt neu berechnen lassen, ggf. Herabsetzung verlangen.

Danke! Beschissene Situation, vor allem weil die Frau sich nicht helfen lassen will. Hatte sogar einen Kita-Platz bekommen, den wollte sie auch nicht. 
Aktuell ist alles außergerichtlich verhandelt. Im Endeffekt habe ich alles nahezu selbst ausgerechnet, extrem genau vorbereitet und der Anwalt hat am Ende fast nichts gemacht und viel Geld verlangt. Jetzt ändert sich zum 01.01.26 meine Steuerklasse von 3 in 1, heißt da brechen mir ordentlich Einnahmen weg. 

Habe lange das Gefühl ich sollte da mal selbst mit der Gegenanwältin sprechen, da irgendwas aushandeln, dass die meine Frau irgendwie dazu bewegt, dass ich ihr bei der Wohnungssuche helfe. Anwalt meinte lassen sie die Frau hängen, der war von Anfang an knallhart. Der meinte auch ich soll keinen Wohnvorteil anrechnen, Altersvorsorge einbringen etc. Habe mich dagegen entschieden, damit meine Frau zumindest irgendeine Perspektive hat da rauszukommen, ohne Geld geht ja garnichts.

Deswegen mache ich das Minus, dachte die kommt in die Gänge aber da kommt nichts. Kuraufenthalt war das einzige was sie bisher auf die Reihe bekommen hat, ansonsten unverändert Frauenhaus und Umgangsblockade. 

Wie würdest du perspektivisch vorgehen? Unterhalst nochmal runtersetzen? Dass muss ich jetzt ohnehin wegen SK Wechsel, sonst wirds unzahlbar. Aber wirklich Wohnvorteil Streichen, Altersvorsorge anrechnen, sodass bei der quasi erstmal mindestens noch 6 Monate (quasi bis zur Scheidung) null rauskommt?
Sehe mich da schon in der Lage selbst mit der Gegenanwältin zu verhandeln, ohne Anwalt. Was denkst du?
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RE: Frage zum Unterhalt - Ehewohnung - von p__ - 15-12-2025, 21:28
RE: Frage zum Unterhalt - Ehewohnung - von Achtsamlernen - 15-12-2025, 21:41
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