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Einforderung Neuberechnung Kindesunterhalt
#13
Also Haus verkaufen oder vermieten kommt bei uns nicht infrage. Ich hab eine sehr gute Beziehung zu meinem Stiefsohn. Er hat auch meinen Namen angenommen. Das wäre also eine deutlich spürbare Veränderung wenn ich ihn adoptiere? Das war schon unabhängig davon eine Überlegung gewesen.

Was genau passiert wenn der große 18 ist und noch in Ausbildung? Jugendamt meinte zuletzt das ich von meiner Seite aus keine Neuberechnung einfordern kann, als ich wegen dem Ausbildungsbeginn angefragt habe. Was ändert sich wenn er 18 ist?

Kann ich nicht einfach es drauf ankommen lassen wegen dem Steuerbescheid und es nicht aushändigen mit der Begründung das es gemeinsam veranlagt ist und es meine Frau nicht möchte? Was passiert dann?

Hat es Vorteile wenn ich in eine schlechtere Steuerklasse wechseln würde?
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RE: Einforderung Neuberechnung Kindesunterhalt - von Serkan05 - 16-12-2025, 13:10

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