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Einforderung Neuberechnung Kindesunterhalt
#14
(16-12-2025, 13:10)Serkan05 schrieb: Ich hab eine sehr gute Beziehung zu meinem Stiefsohn. Er hat auch meinen Namen angenommen. Das wäre also eine deutlich spürbare Veränderung wenn ich ihn adoptiere? Das war schon unabhängig davon eine Überlegung gewesen.

Das ist keine grosse Veränderung. Eine Stufe in der Düsseldorfer Tabelle runter. Das Kind kann den Unterhalt für die älteren drei senken, aber nicht automatisch und nicht pauschal. Die Kürzung wäre ohnehin nicht dramatisch. Das bessere Leben würde sich da nicht einstellen. Dafür bist du dann auch rechtlicher Vater mit allen neuen Pflichten und Risiken. Was ist denn mit dem leiblichen Vater? Warum zahlt der nicht? Was wurde schon probiert und wann?

(16-12-2025, 13:10)Serkan05 schrieb: Was genau passiert wenn der große 18 ist und noch in Ausbildung? Jugendamt meinte zuletzt das ich von meiner Seite aus keine Neuberechnung einfordern kann, als ich wegen dem Ausbildungsbeginn angefragt habe. Was ändert sich wenn er 18 ist?

Beide Eltern werden unterhaltspflichtig, das schrieb ich schon oben. Es kann sein, dass dein Zahlbetrag deshalb sinkt. Wenn er eine Ausbildung macht, ist er auch nicht privilegiert, seine Ansprüche rutschen auf Rang 4 ab, er steht dann beim Unterhalt nicht neben, sondern hinter seinen Geschwistern. Er darf sich dann nur noch davon bedienen, was nach Zahlung des Unterhalts an die vorrangigen Berechtigten übrigbleibt.

(16-12-2025, 13:10)Serkan05 schrieb: Kann ich nicht einfach es drauf ankommen lassen wegen dem Steuerbescheid und es nicht aushändigen mit der Begründung das es gemeinsam veranlagt ist und es meine Frau nicht möchte? Was passiert dann?

Dann hast du das Risiko einer Klage auf Vorlage der Belege, weil du deine Auskunftspflicht nicht vollumfänglich erfüllt hast. Die Klage verlierst du und trägst auch die erheblichen Kosten dafür.

(16-12-2025, 13:10)Serkan05 schrieb: Hat es Vorteile wenn ich in eine schlechtere Steuerklasse wechseln würde?

Unterm Strich nein. Es wäre sogar fraglich, ob das Auswirkungen auf den Unterhalt hätte. Du bist gehalten, Steuervorteile in Anspruch zu nehmen.
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RE: Einforderung Neuberechnung Kindesunterhalt - von p__ - 16-12-2025, 13:30

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