Gestern, 17:02
(Gestern, 10:20)p__ schrieb: Unterhalt unbedingt so weit minimieren wie es geht.
Danke, auch an den Vorredner Kay. Ich dachte damals wenn ich wenigstens dennoch was zahle verlässt die schnell das Frauenhaus, wäre deutlich besser für die Tochter gewesen. Aber so wies aussieht ging die Rechnung nicht auf und die lebt jetzt seit knapp 5 Monaten da.
Haben damals bei der Berechnung einen fiktiven Wohnvorteil & keine Altersvorsorge angesetzt. Jetzt folgt eh Neuberechnung auf Basis von SK1.
Kann man da den Wohnvorteil wieder rausnehmen und Altersvorsorge berücksichtigen?
Habe ich nun die Aufgabe neu zu rechnen oder muss da die Gegenanwältin in die Pötte kommen?
Würde da sonst einfach schreiben auffordern eine Neuberechnung vorzulegen (ohne Anwalt) und Hinweis, dass kulante Einberechnung Wohnvorteil
und Nichtberücksichtigung Altersvorsorge nun nicht mehr einberechnet/nun mit einberechnet werden.
Wie würdet ihr da vorgehen?
Viele Grüße

