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Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt
#33
Nein, das Juristenpack erfindet natürlich den Titel selbst als Streitgegenstand und nicht das unstrittige Geld, das durch die Zahlung und Realität bewiesen ist. Zum Klagegegenstand machen, abzocken, ehrlos und zerstörerisch.
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RE: Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt - von p__ - Gestern, 14:51

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