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Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt
#34
(17-12-2025, 14:48)Blan schrieb: Blöde Frage, aber hat nachweislich regelmäßig gezahlter Mindestunterhalt nicht die gleiche Wirkung auf den Streitwert wie ein Titel?

Explizit einfach nein! Wegen fehlenden Titel musste ich das Unterhaltsverfahren zahlen. Das Verfahren hat die ex angestoßen und der Richter hat meinen Unterhalt herabgesetzt, was ich nicht mal beantragt hatte. Ich hatte Unterhalt immer gezahlt. Aber weil der Titel fehlte muss ich das Verfahren zahlen. .
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RE: Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt - von Nintendo - Gestern, 09:30

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