Vor 9 Stunden
Ja, geht. Fristen für die Steuererklärung zum Jahr 2025:
31. Juli 2026: reguläre Abgabe-Frist beim Finanzamt.
28. Februar 2027: wenn die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt wird.
31. Dezember 2029: bei freiwilliger Abgabe (Antragsveranlagung) ohne Pflicht zur Abgabe.
Du reichst also die Steuererklärung für 2025 ein und kreuzt darin die Einzelveranlagung statt der gemeinsamen Veranlagung an.
Sonderfälle gibts bei Steuerklassenwechsel 2025. Bereits ergangene Steuerbescheide nur, wenn sie noch nicht bestandskräftig sind.
31. Juli 2026: reguläre Abgabe-Frist beim Finanzamt.
28. Februar 2027: wenn die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt wird.
31. Dezember 2029: bei freiwilliger Abgabe (Antragsveranlagung) ohne Pflicht zur Abgabe.
Du reichst also die Steuererklärung für 2025 ein und kreuzt darin die Einzelveranlagung statt der gemeinsamen Veranlagung an.
Sonderfälle gibts bei Steuerklassenwechsel 2025. Bereits ergangene Steuerbescheide nur, wenn sie noch nicht bestandskräftig sind.
