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Nachzahlung Anrechnung auf Einkommen
#2
Bin kein RA aber denken ist noch nicht verboten. Leistungsfähigkeit steht im Gesetz. Du warst in der Vergangenheit leistungsfähiger, als bekannt war. Für die Zukunft sagt das nix aus. Wenn Du Schulden hättest, würde es gepfändet. Aber dann würdest Du die Frage nicht stellen. Das müsste sich so ähnlich wie mit Steuern beim Unternehmer verhalten. In diesen Fällen wird die Leistungsfähigkeit der Vergangenheit auch erst mit den Steuern sichtbar. Aber darum geht es bei dir ja nicht: Du warst da noch nicht pflichtig.

Ich würde sagen, unerheblich. Wir sind nicht beim Jobcenter. Und dennoch glaube ich, dass man dir das vorhalten wird. Man will ja an deine Kröten, da werden die kreativ.

Dennoch krass, wie lange dein Verfahren gedauert hat. Rechtssicherheit gibts in diesem Land ohnehin nicht. Ich suche jeden Tag den Rechtsstaat und bin noch nie fündig geworden
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RE: Nachzahlung Anrechnung auf Einkommen - von Trudadu - 14-01-2026, 23:46

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