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Nachzahlung Anrechnung auf Einkommen
#4
Einmalzahlung, das ist Roulette. Da gibts alles zwischen ignorieren für die Einkommensermittlung bis zu voll werten. Richter würfeln das aus.

Eigentlich sind Einmalzahlungen grundsätzlich Vermögen, nicht Einkommen. Aber da lacht die Jurisprudenz gerne drüber und rotzt irgendeine Lüge raus, damit sich der Raubzug für die Räuber lohnt. Wenn deine Klage um einen Arbeitgeber ging, der dir Einkommen vorenthalten hat und du hast dann diesen Batzen wieder herausgeklagt, dann ist es Einkommen und somit unterhaltsrelevant. Normalerweise zählt es denn zu den Monaten, die das erstrittene Einkommen wirtschaftlich betreffen, nicht der Zeitpunkt der Auszahlung. Also der Entstehungszeitraum. Verzugszinsen sind übrigens kein Einkommen. Wenn der Zeitpunkt in der fernen Vergangenheit liegt, dann wars das.

Aber das sind dünne Bretter. Vielleicht irre ich mich. Musst mal nach Beschlüssen suchen.
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RE: Nachzahlung Anrechnung auf Einkommen - von p__ - 15-01-2026, 00:02

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