Gestern, 09:42
Ich denke auch, solange die Wohnung bezahlt wird sollte man das Einkommen um diesen Betrag bereinigen, was effektiv den Unterhalt reduziert.
Gleichzeitig sollte man mindestens mal die Nebenkosten einklagen. Zahlt die Ex diese dann trotzdem nicht, dann ist das ein sehr gutes Argument in einer nächsten Klage ihr Unterschrift für die Kündigung gerichtlich zu ersetzen.
Gleichzeitig sollte man mindestens mal die Nebenkosten einklagen. Zahlt die Ex diese dann trotzdem nicht, dann ist das ein sehr gutes Argument in einer nächsten Klage ihr Unterschrift für die Kündigung gerichtlich zu ersetzen.

