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Verzug Setzung und Ausländisches Konto
#13
Vielleicht ist schon was bekannt, etwa dass das Kind weiter in eine allgemeinbildende Schule geht und dass die Ex bisher finanziell nie was gerissen hat. In diesem Fall wird so oder so eine Unterhaltspflicht rauskommen und da würde ich einen knappen Betrag bezahlen. Sollten bislang ungenannte Sachverhalte dazu führen, dass eine Klage angenommen wird, könnte das den Streitwert senken.

Auskunft über die Verhältnisse des anderen Unterhaltspflichtigen sowie über die eigene Unterhaltsbedürftigkeit sind trotzdem zu fordern mit dem Hinweis, dass du bei Nichtvorlage bis zum XX.XX.XXXX (4 Wochen) davon ausgehst, dass kein Interesse an Unterhalt und Berechnung einer Haftungsquote besteht, der Unterhalt mithin eingestellt wird.
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RE: Verzug Setzung und Ausländisches Konto - von p__ - Gestern, 21:57

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