Vor 6 Stunden
Hallo!
5 Kinder....aktuell deckt eines seinen Bedarf alleine.
Trennungsunterhalt fordere ich,wegen Abzug des geleisteten Unterhaltes an die Kinder......leider seit drei vier Jahren deutlich erschwert durch die Rechtsprechung des BGH zum Abzug des Naturalunterhaltes beim Betreuenden.
Mir geht es vor allem, um die Verrechnung des offenen Kinderunterhaltes wegen Mangelfall in den ersten drei Jahren.
Danke ersteinmal.
5 Kinder....aktuell deckt eines seinen Bedarf alleine.
Trennungsunterhalt fordere ich,wegen Abzug des geleisteten Unterhaltes an die Kinder......leider seit drei vier Jahren deutlich erschwert durch die Rechtsprechung des BGH zum Abzug des Naturalunterhaltes beim Betreuenden.
Mir geht es vor allem, um die Verrechnung des offenen Kinderunterhaltes wegen Mangelfall in den ersten drei Jahren.
Danke ersteinmal.

