Vor 4 Stunden
(Vor 4 Stunden)Austriake schrieb: Weiß jemand, ob und wie der Anwalt dafür haftet?
Wenn er mandatiert war und trotz Erinnerung nichts gemacht hat, haftet er. Es reicht
Fahrlässigkeit, Vorsatz muss nicht gegeben sein.
Würde ihn schriftlich in Verzug setzen.
"Sie wurden beauftragt bis...Klage einzureichen. Trotz mehrfacher Erinnerung meinerseits
erfolgte keine Reaktion durch Sie. Ich mache vorsorglich Schadensersatzansprüche geltend."
Optional: Bei der Anwaltskammer beschweren. Fristversäumnisse sind berufsrechtlich schwerwiegend.
Der Anwalt haftet nicht persönlich, das ist durch seine Berufshaftpflicht gedeckt. Soweit ich vor einigen
Jahren recherchiert habe, kann das aber organisatorisch mal 2-3 Jahre dauern, bis man da Kohle sieht.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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