17-09-2009, 15:13
@p:
Allerspätestens mit der Trennung muss auch der Scheidungsantrag zugestellt werden. Dazu musst du zu einem Anwalt - Anwaltspflicht.
Könnte man praktisch nicht auch ein halbes Jahr in getrennten Wohnungen leben, sich dann entschliessen, dass man sich (rechtlich) scheiden lassen will und das bereits getrennt gelebte jahr irgendwie anrechnet? Es gibt doch dieses Plichttrennungsjahr, oder ?
H.
Allerspätestens mit der Trennung muss auch der Scheidungsantrag zugestellt werden. Dazu musst du zu einem Anwalt - Anwaltspflicht.
Könnte man praktisch nicht auch ein halbes Jahr in getrennten Wohnungen leben, sich dann entschliessen, dass man sich (rechtlich) scheiden lassen will und das bereits getrennt gelebte jahr irgendwie anrechnet? Es gibt doch dieses Plichttrennungsjahr, oder ?
H.