Eine Klage hat doch aufschiebende Wirkung. Es muss "nur" die Klage fristgerecht, formgerecht und formfehlerfrei bei Gericht eingegangen sein; in einigen Konstellation muss die Klage fristgerecht durch das Gericht dem Beklagten nachweislich zugegangen sein.
Woher nimmst Du die Annahme, dass es Urteil entscheidend ist und nicht die fristgerechte Zustellung bzw. Eingang der Klage?
Woher nimmst Du die Annahme, dass es Urteil entscheidend ist und nicht die fristgerechte Zustellung bzw. Eingang der Klage?

