18-09-2009, 08:22
(18-09-2009, 08:10)Hermann12 schrieb: Ich habe mir das MusterDok. zum "Wechselmodell" mal durchgelesen. Was habe ich davon, wenn sie das unterschreibt? Einerseits sagt ihr, dass das alles "freiwillig" (ohne Behörden) läuft, anderseits schreibt jemand "wenn sie sich umentscheidet, hast Du Pech".Standardantwort in Bezug zum deutschen Familienrecht: Es kommt drauf an. Wenn es vor´s Gericht geht, kann die schriftliche Vereinbarung etwas bringen. Ist ähnlich wie bei Eheverträgen mit gegenseitigen Unterhaltsverzichten. Wenn das Richterin nicht gefällt, wird es einkassiert und als sittenwidrig erklärt.
Soll das nur ein Test sein ? Oder habe ich tatsächlich etwas in der Hand ?
(18-09-2009, 08:10)Hermann12 schrieb: Trotzdem würde ich gern eine "professionelle" Meinung einholen. Welche Institution kann mir da (unparteiisch) helfen ?Gib uns bitte Bescheid, wenn Du sowas gefunden hast!