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Hochstrittig...Wenn das Geld knapp wird was tun?
#99
Hi.

Hatte meinen Fall ja vorher einmal geschildert.

Nochmal kurz zusammengefasst:

Ausländische Frau hat sich von mir aus dem nichts getrennt und gleichzeitig eine Anzeige (Strafverfahren) gegen mich eingeleitet. Als Konsequenz musste ich aus der wohnung raus, die ich selbst angemietet habe und bezahle. Frau und eigene sowie Stiefkinder leben dort weiterhin.

Situation die sich daraus ergibt:

Ich habe ein sehr hohes Nettogehalt von 5.150 Euro netto, aber da ich die alte Wohnung mit einem Mietwert von 2450 euro  (102qm) weiter bezahlen muss, Mindestkinderunterhalt von 712 Euro für 2 eigene Kinder und eigene Wohnung (18qm möbliert) zum Mietwert von 690 Euro sowie Verbindlichkeiten von ca. 1300 Euro erfüllen muss, habe ich am Monatsende negative Monatskosten. Das hohe Monatsgehalt ist weg ohne dass ich mir selbst auch nur etwas gekauft hätte. Reicht selbst für Lebensmittel nicht. Das heisst ich bezahle permanent aus dem Dispo und die trennung ist seit Oktober 2025 so dass ich ja noch einige Zeit durchhalten muss.

Mir ist vom Familiengericht das kündigen der Wohnung verboten worden (diese Woche wurde das nochmal in der Familiengerichtssitzung bestätigt) was für mich völlig absurd ist, da ich seit dem Rausschmiss mehrmals der Gegenseite erklärt habe, das ich diese Wohnung  so nicht weiter finanziell stemmen kann. Ich hatte vorher noch mehr verdient, aber das hat sich dann auf die 5.150 Euro nach Steuerklassenwechsel auf I reduziert. Die Richterin juckt meine finanzielle Situation nicht, das ich finanziell am Stock gehe und spricht zum Wohl der Kinder bis auf weiteres die Wohnung zu 

Nun meine Frage.

Also mein Verständnis ist schon, dass mir am Monatsende schon ein Selbstbehalt eigentlich zustehen müsste und es ja nicht sein kann, das ich Monat für Monat negative Monatsausgaben habe. Als Nutzungsentschäfigung ist nichts zu holen. Egal wie hoch mein Gehalt ist, könnte ich doch nun eigentlich auch zum Jobcenter gehen und es müsste hier eine Aufstockung erfolgen können oder?


Wie wäre denn dann hier die weitere Vorgehensweise um eine Aufstockung zu erreichen?

Wo beantragte ich denn sowas? geht so ein Entscheidung schnell?
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