22-02-2026, 22:24
Identisches Thema vom selben Fall zusammengefügt.
Ist auch dasselbe Problem. Wie üblich und weiterhin - Familienrecht ist nicht Sozialrecht.
Ja, theoretisch wäre aufstocken möglich, das macht man beim Jobcenter. Wird aber abgelehnt. Schulden und Kredite (also die erwähnten 1300 EUR) werden nicht anerkannt. Das Jobcenter wird auch die Zahlungen für die alte Wohnung vermutlich nicht anerkennen - das ist ein Problem, das im Familienrecht gelöst werden muss.
Versuchen kann man, die Nutzungsentschädigung unterhaltsmindernd mit dem Unterhalt zu verrechnen, wie schon mal erwähnt. Ansonsten gibt das Ganze eine Bruchlandung. Du wirst die Zahlungen nicht mehr bedienen können, darauf folgt die Pfändung, die dich aufgrund §850d ZPO mit weit weniger zurücklässt wie bei normalen Schulden. Für die wird bis zur übrigen Pfändungsgrenze gepfändet, die Unterhaltsbeträge der Kinder dann noch weit darüber hinaus.
Ist auch dasselbe Problem. Wie üblich und weiterhin - Familienrecht ist nicht Sozialrecht.
Ja, theoretisch wäre aufstocken möglich, das macht man beim Jobcenter. Wird aber abgelehnt. Schulden und Kredite (also die erwähnten 1300 EUR) werden nicht anerkannt. Das Jobcenter wird auch die Zahlungen für die alte Wohnung vermutlich nicht anerkennen - das ist ein Problem, das im Familienrecht gelöst werden muss.
Versuchen kann man, die Nutzungsentschädigung unterhaltsmindernd mit dem Unterhalt zu verrechnen, wie schon mal erwähnt. Ansonsten gibt das Ganze eine Bruchlandung. Du wirst die Zahlungen nicht mehr bedienen können, darauf folgt die Pfändung, die dich aufgrund §850d ZPO mit weit weniger zurücklässt wie bei normalen Schulden. Für die wird bis zur übrigen Pfändungsgrenze gepfändet, die Unterhaltsbeträge der Kinder dann noch weit darüber hinaus.
