moment mal...wie kann eine FG-richterin verbieten, daß ein
mietvertrag gekündigt wird?
das ist zivilrecht! sie kann nur die wohnung zuweisen! da hast
du wohl was falsch verstanden. kündige die wohnung!
kündige die wohnung und fertig, wenn sie nicht im vertrag
mit drin ist! mit der kündigung schaffst DU fakten!
sei opportunist ggü diesem richterdreckspack!
zahle die miete bis zum vertragsende 3 monate weiter und gut
ist, danach nur noch unterhalt!
die können dir garnix! wir haben in D vertragsfreiheit! deine ex
kann zum jobcenter und sozialamt gehen und gut ist! dann übernehmen
die die kosten für die wohnung!
bb
netlover
mietvertrag gekündigt wird?
das ist zivilrecht! sie kann nur die wohnung zuweisen! da hast
du wohl was falsch verstanden. kündige die wohnung!
kündige die wohnung und fertig, wenn sie nicht im vertrag
mit drin ist! mit der kündigung schaffst DU fakten!
sei opportunist ggü diesem richterdreckspack!
zahle die miete bis zum vertragsende 3 monate weiter und gut
ist, danach nur noch unterhalt!
die können dir garnix! wir haben in D vertragsfreiheit! deine ex
kann zum jobcenter und sozialamt gehen und gut ist! dann übernehmen
die die kosten für die wohnung!
bb
netlover

