22-02-2026, 23:49
Klar, es handelt sich um die übliche Wohnungszuweisung. Begleitende Anordnungen, um diese Zuweisung abzusichern sind ebenso üblich. Juristisch gesagt, dem hinausgeworfenen Partner wird untersagt, Rechtsgeschäfte vorzunehmen, die den Fortbestand des Mietverhältnisses gefährden. Dazu gehört explizit die Kündigung des Mietvertrags, die Aufhebung des Mietvertrags durch einen Aufhebungsvertrag, jegliche andere Form der Zweckentfremdung, die dazu führen würde, dass der bleibende Partner die Wohnung verliert.
Wenn es nicht gelungen ist, bereits im Verfahren eine Verrechnung über den Trennungsunterhalt zu schaffen, wenn die hohen Schulden nicht anerkannt wurden oder sonstwie im Innenverhältnis geklärt wurde, wer die Lasten trägt so dass sie tragbar sind, dann ist entweder etwas Dank des eigenen Anwalts schiefgelaufen oder die Richterin ist deppert. Dann wäre Widerspruch der nächste Schritt. Hat der Anwalt gepennt und sind die Fristen rum, sitzt man in der Falle. Das Jobcenter holt einen da nicht auf Zuruf heraus. Zu dem Verfahren der Vergangenheit ist von hier aus überhaupt nichts zu sagen, keiner hier kennt die Anträge und die Begründungen, alles reine Mutmassung.
Wenn man weiss was man tut und die Nebenwirkungen aushält, erzeugt man absichtlich einen Bruch und Absturz. Sobald das Geld weg ist, kommen die Leute in Bewegung, vorher nicht. Davon rate ich hier ab. Wer da nicht zäh, gewieft und konsequent ist, wird vielleicht selber obdachlos und der Beruf ist dauerhaft weg. Tritt aber der Pleitefall zwingend sowieso ein (rechne doch mal!), bleibt einem eh keine Wahl.
Wenn es nicht gelungen ist, bereits im Verfahren eine Verrechnung über den Trennungsunterhalt zu schaffen, wenn die hohen Schulden nicht anerkannt wurden oder sonstwie im Innenverhältnis geklärt wurde, wer die Lasten trägt so dass sie tragbar sind, dann ist entweder etwas Dank des eigenen Anwalts schiefgelaufen oder die Richterin ist deppert. Dann wäre Widerspruch der nächste Schritt. Hat der Anwalt gepennt und sind die Fristen rum, sitzt man in der Falle. Das Jobcenter holt einen da nicht auf Zuruf heraus. Zu dem Verfahren der Vergangenheit ist von hier aus überhaupt nichts zu sagen, keiner hier kennt die Anträge und die Begründungen, alles reine Mutmassung.
Wenn man weiss was man tut und die Nebenwirkungen aushält, erzeugt man absichtlich einen Bruch und Absturz. Sobald das Geld weg ist, kommen die Leute in Bewegung, vorher nicht. Davon rate ich hier ab. Wer da nicht zäh, gewieft und konsequent ist, wird vielleicht selber obdachlos und der Beruf ist dauerhaft weg. Tritt aber der Pleitefall zwingend sowieso ein (rechne doch mal!), bleibt einem eh keine Wahl.
