Gestern, 11:03
Wenn etwas gar nicht beantragt wurde wie eine Nutzungsentschädigung oder vergleichbares, dann ist das nächste Verfahren fällig.
Rechtsmittel (="Beschwerde") sind am Familiengericht fast immer möglich. Der Beschwerdewert ist sicher erreicht, eine einstweiligen Anordnung wars nicht und eine ausdrückliche Nichtzulassung ist selten, Begründungen dafür nicht in Sicht.
Rechtsmittel (="Beschwerde") sind am Familiengericht fast immer möglich. Der Beschwerdewert ist sicher erreicht, eine einstweiligen Anordnung wars nicht und eine ausdrückliche Nichtzulassung ist selten, Begründungen dafür nicht in Sicht.

