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Hochstrittig...Wenn das Geld knapp wird was tun?
Wenn etwas gar nicht beantragt wurde wie eine Nutzungsentschädigung oder vergleichbares, dann ist das nächste Verfahren fällig.
Rechtsmittel (="Beschwerde") sind am Familiengericht fast immer möglich. Der Beschwerdewert ist sicher erreicht, eine einstweiligen Anordnung wars nicht und eine ausdrückliche Nichtzulassung ist selten, Begründungen dafür nicht in Sicht.
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Nachrichten in diesem Thema
Pfändungsschutzkonto - von Joset1989 - 01-01-2026, 21:23
RE: Hochstrittig...Wenn das Geld knapp wird was tun? - von p__ - Gestern, 11:03

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