Gestern, 12:52
Es gab eine einstweilige Anordnung vor einem halben Jahr nach dem Gewaltschutzgesetz und es gab einen Kündigungsversuch von dir. Die Ordnungsmittel dagegen sind wie 95% des Rests ein Standard-Textbaustein. Man kann an diesem Beschluss wunderschön erkennen, was für ein super Universalschlüssel Falschbeschuldigungen durch Frauen darstellt.
Die Zumutbarkeit der Mietzahlung wurde gar nicht geprüft. Ist keine Befristung im Originalbeschluss vom Oktober enthalten? Sechs Monate sind üblich. Wenn das unterlassen wurde und auch nicht beantragt, wäre das ein Fehler. Die absolute Katastrophe steht dann unter 3.: "Der Antragsgegner hat keinen Antrag auf Nutzungsentschädigung gegen die Antragstellerin gestellt". Tja. Au weia. Kein Antrag gestellt, keine Begründung bekommen, nichts anzurechnen oder zu bekommen.
Dies ist nur eine einstweilige Anordnung! Nun muss ein Hauptsacheverfahren angestrebt werden, in dem die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Zumutbarkeit der Wohnungszuweisung noch detaillierter geprüft werden.
Das sind eigentlich 08/15 Aufgaben für einen Anwalt.
Niemals! Das ist eine Bitte an die Gegenseite und kein Antrag an das Gericht.
Hiermit beantrage ich, eine Nutzungsentschädigung... hilfsweise... Naturalunterhalt... Begründung...
Die Zumutbarkeit der Mietzahlung wurde gar nicht geprüft. Ist keine Befristung im Originalbeschluss vom Oktober enthalten? Sechs Monate sind üblich. Wenn das unterlassen wurde und auch nicht beantragt, wäre das ein Fehler. Die absolute Katastrophe steht dann unter 3.: "Der Antragsgegner hat keinen Antrag auf Nutzungsentschädigung gegen die Antragstellerin gestellt". Tja. Au weia. Kein Antrag gestellt, keine Begründung bekommen, nichts anzurechnen oder zu bekommen.
Dies ist nur eine einstweilige Anordnung! Nun muss ein Hauptsacheverfahren angestrebt werden, in dem die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Zumutbarkeit der Wohnungszuweisung noch detaillierter geprüft werden.
Das sind eigentlich 08/15 Aufgaben für einen Anwalt.
(Gestern, 12:32)Joset1989 schrieb: Mit Schreiben im November hatten wir an die Gegenseite formuliert...Mein Mandant sieht sich mangels anderweitiger Alternativen gezwungen, nunmehr ab dem Monat November 2025 eine Nutzungsentschädigung von Ihrer Mandantin einzufordern, und zwar in Höhe von x EUR monatlich." Das sollte doch einem Antrag entsprechen....
Niemals! Das ist eine Bitte an die Gegenseite und kein Antrag an das Gericht.
Hiermit beantrage ich, eine Nutzungsentschädigung... hilfsweise... Naturalunterhalt... Begründung...
