Gestern, 16:36
Uff, da hast du dich selbst ganz schön tief reingeritten.
Auf keinen Fall gehst du weiter vor Gericht ohne Anwalt!
Die Frage ist, wieviel erspartes du noch hast. Wenn du nichts hast, warum sollten dich dann die angedrohten 250.000€ interessieren?
Wenn du eh schon pleite bist:
Die Mietzahlung für die alte Wohnugn einstellen. Falls du bisher per Lastschrift bezahlt hast lässt du dir alle Mieten seit deinem Auszug zurückbuchen. Das geht bis zu 13 Monate über die Bank, ohne dass du das begründen musst! P-Konto einrichten und es entstehen zumindest keine weiteren Kosten mehr.
Ist aber heikel, wenn das Gericht das als Umgehung der Zuweisungsentscheidung wertet.
Du sprichst allgemein von weiteren Verbindlichkeiten. Welche wären das, sind die anerkennungsfähig bzgl. Unterhalt?
Sofern du ihre Miete weiter zahlst könnte man den Unterhalt auf die Höhe des Vorschusses absenken.
Aber das sind alles Fragen für deinen Anwalt und eine zügige Klärung im Hauptverfahren.
Auf keinen Fall gehst du weiter vor Gericht ohne Anwalt!
Die Frage ist, wieviel erspartes du noch hast. Wenn du nichts hast, warum sollten dich dann die angedrohten 250.000€ interessieren?
Wenn du eh schon pleite bist:
Die Mietzahlung für die alte Wohnugn einstellen. Falls du bisher per Lastschrift bezahlt hast lässt du dir alle Mieten seit deinem Auszug zurückbuchen. Das geht bis zu 13 Monate über die Bank, ohne dass du das begründen musst! P-Konto einrichten und es entstehen zumindest keine weiteren Kosten mehr.
Ist aber heikel, wenn das Gericht das als Umgehung der Zuweisungsentscheidung wertet.
Du sprichst allgemein von weiteren Verbindlichkeiten. Welche wären das, sind die anerkennungsfähig bzgl. Unterhalt?
Sofern du ihre Miete weiter zahlst könnte man den Unterhalt auf die Höhe des Vorschusses absenken.
Aber das sind alles Fragen für deinen Anwalt und eine zügige Klärung im Hauptverfahren.

