18-09-2009, 09:52
Ergänzend:
Die Stkl. 2 ist für diejenigen, die alleinverziehend ein Kind im haushalt haben, ohne das eine weitere erwachsene Person mit dort wohnt.
Unter bestimmten Bedingungen können das im Falle eines echten Wechselmodels auch mal beide Eltern sein.
Das ist aber eine Frage, die jetzt noch keine Rolle spielt.
Du musst die Steuerklasse zwar esrt im nächsten Jahr ändern, jedoch empfiehlt es sich durchaus, jetzt schon die Stkl. 1 zu beantragen, damit dein Unterhaltspflichtiges Einkommen nicht künstlich hoch gehalten wird.
Ein steuerlicher Verlust entsteht dadurch nicht. Lediglich die Steuererstattung fällt dann etwas höher aus.
Die Stkl. 2 ist für diejenigen, die alleinverziehend ein Kind im haushalt haben, ohne das eine weitere erwachsene Person mit dort wohnt.
Unter bestimmten Bedingungen können das im Falle eines echten Wechselmodels auch mal beide Eltern sein.
Das ist aber eine Frage, die jetzt noch keine Rolle spielt.
Du musst die Steuerklasse zwar esrt im nächsten Jahr ändern, jedoch empfiehlt es sich durchaus, jetzt schon die Stkl. 1 zu beantragen, damit dein Unterhaltspflichtiges Einkommen nicht künstlich hoch gehalten wird.
Ein steuerlicher Verlust entsteht dadurch nicht. Lediglich die Steuererstattung fällt dann etwas höher aus.