Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Haus behalten oder Teilungsversteigerung
#16
Die Regel ist ganz einfach: Man muss im Jahr des Verkaufs selber drin gewohnt haben. Beipspiel: Auszug im Dezember, Verkauf im Januar: Spekulationssteuer ist fällig!
Das läuft auch getrennt: Wenn die Ex letztes Jahr schon ausgezogen ist, dann ist sie dieses Jahr schon steuerpflichtig beim Verkauf, er aber noch nicht.

Wenn sie erst dieses Jahr raus ist wäre es aber ein Argument für sie an einer Lösung mitzuarbeiten, damit die Steuer nicht fällig wird für sie.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Haus behalten oder Teilungsversteigerung - von Nintendo - Gestern, 14:05

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Teilungsversteigerung TV Same 0 1.661 17-10-2022, 11:05
Letzter Beitrag: Same
  Immobilie-Teilungsversteigerung? Couchsurfer 10 12.620 07-08-2016, 19:26
Letzter Beitrag: Couchsurfer
  Teilungsversteigerung, Insolvenz Sonne 12 17.108 27-08-2014, 01:20
Letzter Beitrag: CheGuevara
  Lebensunterhalt behalten Kdirk 2 4.017 23-02-2014, 15:48
Letzter Beitrag: Nappo

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste